Druckschrift 
Die Wirtschaftspolitik der Orbán-Regierung
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Die Wirtschaftspolitik der Orbán -Regierung 8/2010 Dezember Dr. Miklós Losoncz Wirtschaftsforschungs-Institut GKI, Budapest Seit ihrem Amtsantritt im Frühjahr 2010 hat die neue ungarische Regierung unter Minister­präsident Viktor Orban eine Reihe von wirtschaftspolitischen Maßnahmen getroffen, die hier einer ersten kritischen Bewertung unterzogen werden sollen. Einem Überblic k über die bisher ergriffenen sowie die im Haushalt für das nächste Jahr vorgesehenen Maßnahmen folgt die Analyse der aktuellen sowie der längerfristigen Auswirkungen der neuen ungarischen Wirtschaftspolitik. Die ungarische Wirtschaftspolitik im Über ­blick Ein aktueller und zusammenfassender Blick auf die bisherigen und für die nächsten Jahre geplanten Wirtschaftsmaßnahmen ergibt folgendes Bild: in ihrer Steuerpolitik hat die Orbán ­Regierung den Gewinnsteuersatz für Gesellschaften mit einem Umsatz bis HUF 500 Mill. von 16 auf 10% gesenkt und gleichzeitig den Kreis an Gebührenbefreiungen erweitert (Aktueller Wechselkurs: 275 HUF= 1 - Red.). Weiter verringert werden die Einnahmen des Staatshaushalts 2010 und im darauffolgenden Zeitraum durch die Entscheidungen des Verfassungsgerichts, die Einstufung des Kindererziehungsgeldes als persönliches Einkommen ebenso zu streichen wie die zentrale Besteuerung von Wohnimmobilien (Immobiliensteuer). Darüber hinaus hat die Regierung für die Zeit von 2010 bis 2012 eine Krisensteuer für Banken, die Energie - und Telekommunikationsbranchen sowie den Einzelhandel erhoben. Im mittelfristigen Ausblick des Haushalts­gesetzentwurfs für 2011 sollen diese Steuern unter einem anderen Namen auch 2014 und 2015 beibehalten werden. Ab dem 1. November 2010 wurde die Überweisung der privaten Rentenkassenbeiträge von 2,8 Millio nen Arbeitnehmern an die einzelnen Kassen für 14 Monate ausgesetzt und die Verabschiedung eines Gesetzes zur Abschaffung der privaten Rentenkassen, was einer Verstaatlichung gleichkommt, in Aussicht gestellt(ein entsprechendes Gesetz wurde zum Ende des Jahres 2010 vom ungarischen Parlament verabschiedet Red.). Im Entwurf für das Haushaltsgesetz 2011 ist vorgesehen, einen einheitlichen Lohnsteuersatz(16%) einzu­führen, den Kinderfreibetrag zu erhöhen, den Anwendungsbereich für den 10% -igen Unter­nehmensgewinnsteuersatz zu erweitern, eine Obergrenze für Arbeitgeberabgaben einzu ­führen und die Rentenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer um 0,5%(von 9,5 auf 10%) anzuheben. Abweichend von der ursprünglichen Regelung wird die früher erhobene Sondersteue r(Robin­Hood­Steuer) für Energiedienstleister nicht abgeschafft. Außerdem überprüft die Regierung die in früheren Jahren abgeschlossenen PPP ­Verträge(Private -Public-Partnership, d. h. Erfüllung von öffentlichen Aufgaben unter 1056 Budapest, Fővám tér 2 -3, Tel:+36 1 461 6011, Fax:+36 1 461 6018, www.fesbp.hu, fesbp@fesbp.hu