FES BRIEFING Japan Arbeitsbeziehungen und Sozialpolitik Februar 2011 1. Durchschnittliche Monatsverdienste ausgewählter Berufsgruppen Die Lohnhöhe variiert je nach Präfektur, Branche, Betriebsgröße, Arbeitsverhältnis(regulär, Teilzeit oder befristet) und weist zum Teil große Unterschiede auf. Mindestlöhne schwanken zwischen 642 ¥(5,80 € ) und 821 ¥(7,30 € ) pro Stunde(nationaler Durchschnitt des Mindestlohns: 713 ¥). Teilzeitangestellte bei McDonald’s in Tokyo verdienen 850 ¥ (7,70 € ). Die Regierungspartei DPJ(Demokratische Partei Japans) hat in ihrem Wahlprogramm 2009 die Einführung eines landesweiten Mindestlohns von 1.000 Yen angekündigt. Durchschnittlicher Monatslohn für regulär Beschäftigte (Dezember 2010): Erziehung/Bildung Industrie Bau Nicht klassif. Dienstleistungen 306 146 ¥ 317 251 ¥ 341 208 ¥ 251 266 ¥ (2 783 € ) (2 783 € ) (3 076 € ) (3 076 € ) 2. Arbeitsbeziehungen Die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization(ILO) wurden von Japan allesamt ratifiziert. Gekündigt wurden: C5, C7, C10, C15(Mindestalter Industrie 1919, See 1920, Landwirtschaft 1921, Kohlezieher und Heizer 1921), C42(Berufskrankheiten, überarbeitet 1934), C58(Mindestalter See, überarbeitet 1936). Im Vergleich zu europäischen Gewerkschaften sind Japans Gewerkschaften zersplittert, ihr Organisationsgrad ist niedrig. Nur 19 Prozent der Arbeitnehmer/innen sind Mitglieder in einer Gewerkschaft. In Großunternehmen sind ca. 50 Prozent der Arbeitnehmer/innen organisiert, in Mittel- und vor allem in Kleinunternehmen ist der Organisationsgrad dagegen deutlich niedriger. Vorherrschend sind die Betriebsgewerkschaften, die die Tarifverhandlungen mit der jeweiligen Betriebsleitung führen. Im Frühjahr werden traditionellerweise Warnstreiks(shuntō) angekündigt – meist werden die Tarifverhandlungen jedoch erfolgreich abgeschlossen und Streiks vermieden. Die Betriebsgewerkschaften einer Unternehmensgruppe sind in losen Verbänden(z.B. Nissan Rōren im Falle von Nissan) rganisiert, die aber meist wenig Einfluss haben. Branchengewerkschaften sind ebenfalls von geringer Bedeutung. Einige Branchengewerkschaften(z. B. die der Lehrer/ innen) führen direkt mit Ministerien(z. B. dem Ministerium für Erziehung) Tarifverhandlungen; andere auch mit Firmenvertreter/innen, nicht aber mit dem Industrie- und Wirtschaftsverband Keidanren. Der Gewerkschaftsdachverband RENGO(ca. 6,8 Millionen Mitglieder) wurde erst 1989 gegründet und schaltet sich nur selten in Tarifverhandlungen ein, verfügt aber über Einfluss auf die großen Parteien, vor allem auf die DPJ, und fordert hier z.B. die Einführung eines nationalen Mindestlohns. Es gibt aber auch umstrittene Punkte. Während die DPJ eine Einschränkung der Leih- und Teilzeitarbeit anstrebt, verstehen die von RENGO angeführten Gewerkschaften sich in erster Linie als Vertreter der regulären Arbeitnehmer/innen. Der wachsende Anteil von Arbeitnehmer/innen in irregulären Arbeitsverhältnissen untergräbt jedoch zugleich auch die Mobilisierungsmöglichkeiten der Gewerkschaften. Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter/innen sind auch unmittelbar in den politischen Parteien repräsentiert. Einfluss wird auch über die politischen Institutionen, die Abgeordneten und Mitglieder der Exekutive ausgeübt. Ansprechpartner ist in erster Linie die Ministerialbürokratie. Zur Beilegung von Tarifstreitigkeiten gibt es in jeder Präfektur eine Arbeitskommission, die auch die Mindestlöhne festlegt. Ein zentrales Schlichtungsbüro für Arbeitskonflikte ist beim Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt mit Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Staatsvertreter/innen eingerichtet.
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