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Verstärkte Zusammenarbeit in der EU : ein Modell für Kooperationsfortschritte in der Wirtschafts- und Sozialpolitik?
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INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Verstärkte Zusammenarbeit in der EU Ein Modell für Kooperationsfortschritte in der Wirtschafts- und Sozialpolitik? ANDREAS FISCHER-LESCANO UND STEFFEN KOMMER September 2011 Das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit(vZ) kann nur im Rahmen der beste­henden Kompetenzen der Union genutzt werden. Es ist deswegen nicht geeignet, die in der EU-Vertragsarchitektur angelegten Defizite der Wirtschafts- und Wäh­rungsunion abzubauen. Der Fortentwicklung der EU zu einer europäischen Sozialunion sind durch die be­stehenden Kompetenznormen Grenzen gesetzt. Die Einführung eines verbindlichen Sozialen Stabilitätspakts bedarf einer neuen vertraglichen Grundlage. Vorgaben für ein Modell eines differenzierten europäischen Mindestlohns finden derzeit nur eine brüchige Kompetenzgrundlage im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union(AEUV), ein europäischer Mindestlohn ist nur punktuell zulässig. Eine EU-Ba­sisarbeitslosenversicherung kann nur unter starken Einschränkungen im Rahmen der geltenden Verträge eingeführt werden. Möglich wäre die Vereinbarung einer ambiti­onierten europäischen Arbeitslosenversicherung im Rahmen einer völkerrechtlichen Kooperation. Als progressive Rechtsetzungsprojekte im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit kommen steuerrechtliche Mindeststandards wie etwa die Etablierung einer europä­ischen Finanztransaktionssteuer in Betracht. Die beiden von der Kommission vorge­legten Legislativvorschläge zur Etablierung einer»Europäischen Wirtschaftsregie­rung«, die für den Euro-Raum gelten sollen, lassen sich nicht auf Mechanismen der verstärkten Zusammenarbeit stützen.