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Unternehmensbesteuerung europäisch harmonisieren! : Was zur Eindämmung des Steuerwettbewerbs in der EU nötig ist
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INTERNATIONALE POLITIKANALYSE Unternehmensbesteuerung europäisch harmonisieren! Was zur Eindämmung des Steuerwettbewerbs in der EU nötig ist THOMAS RIXEN UND SUSANNE UHL September 2011 Die Unternehmensbesteuerung muss europäisch harmonisiert werden, um den schädlichen Steuerwettbewerb zu begrenzen. Nur dann können die Regierungen der Mitgliedstaaten ihre vertraglich verbürgte Souveränität in Steuerfragen auch fak­tisch ausüben und eine sozial gerechte Steuerpolitik verfolgen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage(GKKB) bietet zwar einen Ansatzpunkt zu einer weitergehenden Harmonisierung, weist jedoch erhebliche Mängel auf: Erstens muss die GKKB obligatorisch gelten und den Unternehmen darf keine Wahlfreiheit zwischen dem bisherigen System und dem neuen einge­räumt werden. Zweitens muss ein Mindeststeuersatz festgelegt werden, den kein Staat unterschreiten darf. Drittens müssen der Konsolidierungskreis weiter definiert und die Vorschriften zum Verlustvortrag und-rücktrag begrenzt werden. Viertens ist eine gemeinsame EU-Steuerverwaltung notwendig, um die GKKB zu administrieren. Die politischen Durchsetzungschancen für eine derartige»GKKB-PLUS« stehen nicht gut. Die Mindestanforderung an etwaig zu erreichende Kompromisse muss sein, dass sich die Richtlinie nicht selbst desavouiert, es also nicht zu einer Verschärfung des Steuerwettbewerbs kommt.