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... und es ward Licht? : Ein Organisationsmodell zur Umsetzung der Energiewende in Deutschland bis 2050
Entstehung
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September 2011 Analysen und Konzepte zur Wirtschafts- und Sozialpolitik direkt und es ward Licht? Ein Organisationsmodell zur Umsetzung der Energiewende in Deutschland bis 2050 Thomas von der Vring 1 Auf einen Blick Die Energiewende erfordert zur Verwirk­lichung der anerkannten Energieziele die Umsetzung eines anspruchsvollen und komplexen Aktionsprogramms während der nächsten 40 Jahre. Es ist schwer vorstellbar, dass dies im Rahmen traditioneller Regie­rungspolitik gelingen kann. Notwendig ist vielmehr ein geplanter Gesamtprozess, in den sich die erforderlichen privaten Investitions­entscheidungen termingerecht einfügen. Die Vernetzung und Koordination staatlicher Vorgaben und privater Investitionsent­scheidungen kann durch die Gründung einer öffentlichen KörperschaftDeutsche Zukunftsstiftung Energie gelingen. Seit 1991 befasst sich die Gesetzgebung des Bundes mit erneuerbaren Energien. Die rot-grüne Koalition hat 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG) beschlossen, das in der Folgezeit mehrfach novelliert und erweitert worden ist. Die schwarz-rote Koalition hat zum Auftakt der 13. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention auf Bali vom Dezem­ber 2007 ein integriertes Energie- und Klimapro­gramm(IEKP) vorgelegt, in dem Deutschland anbot, die Emissionen bis 2020 um 40 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Im September 2010 beschloss die schwarz-gelbe Bundesregierung ein Energiekonzept für Deutschland. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung wurden darin die in Tabelle 1 dargestellten Energieziele festgelegt. Die Energiewende in der deutschen Gesetzgebung Im Dezember 2010 folgte im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken ein Gesetz zur Errichtung eines SondervermögensEner­gie- und Klimafonds(EKFG). Durch dieses Gesetz sollte ein Teil der Gewinne aus der Laufzeitverlänge­rung zur Förderung umweltschonender Energien