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Geschäftsmodell Ausbeutung : wenn europäische Arbeitnehmer_innen in Deutschland um ihre Rechte betrogen werden
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STUDIE Geschäftsmodell Ausbeutung Wenn europäische Arbeitnehmer_innen in Deutschland um ihre Rechte betrogen werden CARMEN MOLITOR April 2015 n Auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben sich düstere Nischen gebildet, wo die grundle­gendsten sozialen Errungenschaften für mobile Beschäftigte aus östlichen EU-Ländern nicht mehr gelten. In dieser Schattenwelt diktieren Arbeitgeber willkürlich die Wochenarbeitszeit, umgehen trickreich Mindestlöhne, verändern abgeschlossene Verträge nach Belieben nach­träglich, kürzen systematisch Löhne oder unterschlagen sie, zahlen keine Lohnfortzahlungen bei Krankheit oder Urlaub und gewähren keinen Kündigungsschutz. n Ausbeutung von mobilen ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geschieht in immer mehr Branchen und in grundsätzlich legalen, für übergangsweise Einsätze gedach­ten Beschäftigungsformen darunter Werkverträge, grenzüberschreitende Leiharbeit und bestimmte Formen von Entsendung. Auch Scheinselbstständigkeit ist üblich, vom Werkver­trags-Beschäftigten aber oftmals kaum nachzuweisen. n Die Kontrollbehörden sind überlastet und nicht ausreichend mit Personal und Mitteln ausge­stattet. Sie prüfen zudem eher, ob Steuer- und Sozialabgaben korrekt geleistet werden und weniger, ob menschenwürdige und rechtskonforme Arbeitsbedingungen herrschen. Ein Teu­felskreis des Lohn- und Sozialdumpings droht, denn wer keine Regeln einhält und dennoch kaum Gegenwehr oder Kontrollen fürchten muss, kann seine Dienstleistungen konkurrenzlos günstig anbieten. n Dringend geboten sind eine deutliche personelle Stärkung der Kontrollbehörden sowie eine Verbesserung ihrer Koordination. Vieles spricht für die Gründung von Schwerpunktstaats­anwaltschaften und eine Beweislastumkehr bei Scheinselbstständigkeit. Ebenfalls wichtig erscheint ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften, damit in Fällen, in denen vereinzelte Beschäftigte sich nicht wehren können, Gewerkschaften gegen Missstände juristisch vorge­hen können. Darüber hinaus sollten neue»Whistleblower«-Regelungen es Arbeitnehmer_in­nen ermöglichen, ohne Angst vor Existenzverlust Missstände im eigenen Betrieb anonym anzeigen zu können.