Jenny Wielga, Christoph Bräutigam, Peter Enste, Michaela Evans Herausforderungen bei der Anerkennung von Pflegekräften aus Drittstaaten AUF EINEN BLICK Die Zahl der Anerkennungsverfahren von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Gleichzeitig lässt sich feststellen, dass bei den behördlichen Prozessen deutlicher Verbesserungsbedarf besteht. Chancen liegen zudem in einer personenzentrierten Koordination und Vernetzung der Akteur_innen, in der Abfederung des finanziellen Risikos der Arbeitgeber_innen während des Anerkennungsprozesses sowie in digitalen und bundeseinheitlichen Verfahren. ZAHLEN ZUM ANERKENNUNGSVERFAHREN In einer Zeit, in der die Pflegebranche angesichts des Fachkräftemangels und des doppelten demografischen Wandels (Zunahme pflegebedürftiger Menschen, Renteneintritte von Pflegefachpersonen) vor vielfältigen Herausforderungen steht, ist der Zuzug von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten eine Option zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Dieses Impulspapier skizziert, wie der Anerkennungsprozess von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten momentan in Deutschland organisiert ist, welche Neuerungen sich durch das im Jahr 2023 novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz ergeben und welche Herausforderungen in der Praxis sichtbar werden. Dabei stellt die Berufsanerkennung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland einerseits einen integralen Bestandteil der Arbeitsmarkt- und Pflegepolitik in Deutschland dar, während es andererseits gilt, diese Entwicklung im Zusammenhang mit der Professionalisierung der Pflege in Deutschland zu betrachten. Vor diesem Hintergrund sind in den vergangenen Jahren – auch im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege(AG 4 – Pflegekräfte aus dem Ausland) – zahlreiche Gestaltungsprozesse, rechtliche Neuregelungen und Programme angestoßen worden, um den Prozess der Berufsanerkennung zu verbessern. Dies schlägt sich auch in quantitativer Dimension auf die Anerkennungsverfahren nieder(siehe Abbildung 1 1 ). So ist ein Anstieg bei den laufenden Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten zu beobachten. Auch die Zahlen der beendeten Verfahren sowie der positiv bewerteten Verfahren sind gestiegen. Der Anteil an positiv bewerteten Anträgen hat sich im Zeitraum 2016 bis 2021 erhöht: Wurden 2016 insgesamt 38 Prozent aller abgeschlossenen Verfahren positiv bewertet, waren es im Jahr 2021 44 Prozent. Die fünf häufigsten Drittstaaten als Ausbildungsländer für Pflegefachkräfte, aus denen Anträge im Zeitraum 2012 bis 2021gestellt wurden, sind Bosnien und Herzegowina(17.103), Philippinen(14.178), Serbien (12.990), Albanien(4.911) und Indien(4.545). Dies sind auch die Länder, die über die vergangenen Jahre im Rahmen zwischenstaatlicher Vermittlungsabsprachen, wie dem Programm Triple Win, und gesetzgeberischer Regelungen(wie vor allem der Westbalkanregelung) besondere Zugangswege für ihre Staatsangehörigen auf den deutschen Arbeitsmarkt eröffnet bekommen haben. Diese Zahlen spiegeln die steigende quantitative Bedeutung der Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen aus Drittstaaten wider. Im Folgenden soll darüber hinaus die qualitative Dimension des Anerkennungsverfahrens thematisiert werden. Folgende Fragestellungen stehen dabei im Mittelpunkt: • Wie sind Anerkennungsstrukturen und-prozesse in Deutschland geregelt, und wie werden sie tatsächlich umgesetzt? • Welche Herausforderungen ergeben sich in der Praxis? Welche Gestaltungsaufgaben und Lösungsoptionen können aufgezeigt werden? Nach einer Skizze des Anerkennungsverfahrens richten wir den Blick auf gesetzliche Neuregelungen, auf die damit verbundenen Hoffnungen wie auch die Gestaltungsherausforderungen aus Sicht der Pflegebranche. Herausforderungen bei der Anerkennung von Pflegekräften aus Drittstaaten— FES impuls 1
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Herausforderungen bei der Anerkennung von Pflegekräften aus Drittstaaten
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