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Herausforderungen bei der Anerkennung von Pflegekräften aus Drittstaaten
Entstehung
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Jenny Wielga, Christoph Bräutigam, Peter Enste, Michaela Evans Herausforderungen bei der Anerkennung von Pflegekräften aus Drittstaaten AUF EINEN BLICK Die Zahl der Anerkennungsverfahren von Pflege­fachpersonen aus Drittstaaten ist in den vergan­genen Jahren gestiegen. Gleichzeitig lässt sich feststellen, dass bei den behördlichen Prozessen deutlicher Verbesserungsbedarf besteht. Chancen liegen zudem in einer personenzentrierten Koor­dination und Vernetzung der Akteur_innen, in der Abfederung des finanziellen Risikos der Arbeit­geber_innen während des Anerkennungsprozesses sowie in digitalen und bundeseinheitlichen Ver­fahren. ZAHLEN ZUM ANERKENNUNGSVERFAHREN In einer Zeit, in der die Pflegebranche angesichts des Fach­kräftemangels und des doppelten demografischen Wandels (Zunahme pflegebedürftiger Menschen, Renteneintritte von Pflegefachpersonen) vor vielfältigen Herausforderungen steht, ist der Zuzug von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten eine Option zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Dieses Impuls­papier skizziert, wie der Anerkennungsprozess von Pflege­fachpersonen aus Drittstaaten momentan in Deutschland or­ganisiert ist, welche Neuerungen sich durch das im Jahr 2023 novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz ergeben und wel­che Herausforderungen in der Praxis sichtbar werden. Dabei stellt die Berufsanerkennung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland einerseits einen integralen Bestandteil der Arbeits­markt- und Pflegepolitik in Deutschland dar, während es an­dererseits gilt, diese Entwicklung im Zusammenhang mit der Professionalisierung der Pflege in Deutschland zu betrachten. Vor diesem Hintergrund sind in den vergangenen Jahren auch im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege(AG 4 Pflegekräfte aus dem Ausland) zahlreiche Gestaltungspro­zesse, rechtliche Neuregelungen und Programme angestoßen worden, um den Prozess der Berufsanerkennung zu verbes­sern. Dies schlägt sich auch in quantitativer Dimension auf die Anerkennungsverfahren nieder(siehe Abbildung 1 1 ). So ist ein Anstieg bei den laufenden Verfahren zur Aner­kennung der Berufsqualifikation von Pflegefachpersonen aus Drittstaaten zu beobachten. Auch die Zahlen der beendeten Verfahren sowie der positiv bewerteten Verfahren sind gestie­gen. Der Anteil an positiv bewerteten Anträgen hat sich im Zeitraum 2016 bis 2021 erhöht: Wurden 2016 insgesamt 38 Prozent aller abgeschlossenen Verfahren positiv bewertet, wa­ren es im Jahr 2021 44 Prozent. Die fünf häufigsten Drittstaa­ten als Ausbildungsländer für Pflegefachkräfte, aus denen An­träge im Zeitraum 2012 bis 2021gestellt wurden, sind Bosnien und Herzegowina(17.103), Philippinen(14.178), Serbien (12.990), Albanien(4.911) und Indien(4.545). Dies sind auch die Länder, die über die vergangenen Jahre im Rahmen zwi­schenstaatlicher Vermittlungsabsprachen, wie dem Programm Triple Win, und gesetzgeberischer Regelungen(wie vor allem der Westbalkanregelung) besondere Zugangswege für ihre Staatsangehörigen auf den deutschen Arbeitsmarkt eröffnet bekommen haben. Diese Zahlen spiegeln die steigende quantitative Bedeutung der Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen aus Dritt­staaten wider. Im Folgenden soll darüber hinaus die qualitative Dimension des Anerkennungsverfahrens thematisiert werden. Folgende Fragestellungen stehen dabei im Mittelpunkt: Wie sind Anerkennungsstrukturen und-prozesse in Deutschland geregelt, und wie werden sie tatsächlich umge­setzt? Welche Herausforderungen ergeben sich in der Praxis? Welche Gestaltungsaufgaben und Lösungsoptionen können aufgezeigt werden? Nach einer Skizze des Anerkennungsverfahrens richten wir den Blick auf gesetzliche Neuregelungen, auf die damit ver­bundenen Hoffnungen wie auch die Gestaltungsherausforde­rungen aus Sicht der Pflegebranche. Herausforderungen bei der Anerkennung von Pflegekräften aus Drittstaaten FES impuls 1