Magdalena Nowicka und Anne-Kathrin Will DIREKT 19/ 2021 REPRÄSENTATIVITÄT IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG Was kann Deutschland von anderen Ländern lernen? AUF EINEN BLICK Deutschland bekennt sich zur interkulturellen Öffnung der öffentlichen Verwaltung, doch diskutiert weiter über Instrumente und Kategorien. Deshalb wird in diesem Beitrag der Blick auf ausgewählte Länder gerichtet und gefragt, ob und wie Deutschland ähnliche Maßnahmen übernehmen und anwenden könnte. Die Beispiele zeigen: Ohne politischen Willen geht es nicht. dingungen der Integrationsfähigkeit vorgeschlagen, den Begriff nicht mehr zu verwenden und zukünftig von„Eingewanderten und ihren(direkten) Nachkommen“ zu sprechen (Fachkommission Integrationsfähigkeit 2021: 218–227). Ob dieser und alternative Vorschläge für ein Monitoring der interkulturellen Öffnung des öffentlichen Dienstes geeignet sind, bleibt umstritten(vgl. Will/Nowicka 2021). In diesem Kontext wird oft auf das Ausland verwiesen. Dieser Beitrag untersucht, was Deutschland aus den Erfahrungen ausgewählter Länder lernen kann. 1 INTERKULTURELLE ÖFFNUNG DER VERWALTUNG IN DEUTSCHLAND Forderungen nach Öffnung des öffentlichen Dienstes für Ausländer_innen gab es in Deutschland bereits in den 1970er Jahren, zunächst vor allem in den Bereichen, in denen direkter „Kontakt mit der Bevölkerung“ besteht(FES 2002: 7). Mit dem Bekenntnis Deutschlands, ein Einwanderungsland zu sein, wurden auf allen Regierungsebenen Bemühungen intensiviert, den öffentlichen Dienst allgemein und die öffentliche Verwaltung im Speziellen„interkulturell zu öffnen“. Das Themenfeld ist im Nationalen Aktionsplan Integration(NAP-I) enthalten. Handlungsbedarf in diesem Bereich identifizierte auch die Befragung„Diversität und Chancengleichheit in der Bundesverwaltung“(Die Integrationsbeauftragte/BiB 2020). Ausgehend von einem Anteil von ,,Personen mit Migrationshintergrund“ an der Gesamtbevölkerung von 24,1 Prozent und unter den Beschäftigten in der Privatwirtschaft von 26,2 Prozent, sind ,,Personen mit Migrationshintergrund“ im öffentlichen Dienst in Deutschland mit gerade 11,9 Prozent unterrepräsentiert(Die Integrationsbeauftragte et al. 2021: 151f.). Der NAP-I impliziert, dass Diversität entlang der Kategorie„Migrationshintergrund“ gedacht wird; auch die Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung(BiB) nutzt diese Kategorie in der Erhebung. Gleichzeitig wird intensiv über den Begriff diskutiert. Kürzlich wurde von der Unabhängigen Fachkommission der Bundesregierung zu den RahmenbeGLEICHSTELLUNG, INTERKULTURELLE ÖFFNUNG, DIVERSITÄTSMANAGEMENT In der deutschen Diskussion werden oft drei Konzepte ohne Abgrenzung zueinander genutzt: Gleichstellung, interkulturelle Öffnung und Diversitätsmanagement. Alle drei haben unterschiedliche Bedeutungen und Implikationen für die daraus folgenden Maßnahmen. So hat Gleichstellungspolitik das Ziel, die Teilhabe aller Bevölkerungsteile zu erreichen. Gleichstellung ist das Ergebnis von Gleichberechtigung(rechtlicher Gleichbehandlung) und der faktischen Gleichbehandlung. Die faktische Gleichbehandlung kann durch das Verbot der Diskriminierung und gegebenenfalls durch die Einführung positiver Maßnahmen – die relative Bevorzugung einer Teilpopulation – erreicht werden. Dabei gilt das Diskriminierungsverbot nicht allgemein, sondern auf der Basis bestimmter Merkmale. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind u. a.„ethnische Herkunft“ und„Rasse“ benannt(Feldmann et al. 2018). >
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Repräsentativität in der öffentlichen Verwaltung : was kann Deutschland von anderen Ländern lernen?
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