DEMOKRATIE IM AUSNAHMEZUSTAND Ist die Schuldenbremse nach der Corona-Krise noch haltbar? Johannes Hellermann Staatliche Schuldenaufnahme verlagert die finanzielle Belastung auf Grund aktueller staatlicher Ausgaben in die Zukunft. Überhöhte kreditfinanzierte Ausgaben können deshalb künftige Generationen belasten und deren Lebenschancen mindern. Der Gedanke der Generationengerechtigkeit ist der zentrale Grund dafür, dass eine übermäßige Staatsverschuldung als ungerecht und verfassungsrechtliche Vorkehrungen dagegen als angezeigt gelten. Dieser Gedanke lag Art. 115 GG a.F., der die Nettokreditaufnahme des Bundes grundsätzlich auf die Summe der veranschlagten Investitionsausgaben beschränkte, ebenso zugrunde wie der 2009 eingefügten sog. Schuldenbremse(Art. 109 Abs. 3, 115 Abs. 2, 143d Abs. 1 GG). Diese ist für den Bund 2016, für die Länder 2020 in vollem Umfang in Kraft getreten und verlangt seither – nicht ganz ausnahmslos, aber grundsätzlich – einen Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme. Auch schon vor und unabhängig von der Corona-Krise haben sich unterschiedliche Auffassungen dazu gefunden, ob die Schuldenbremse sich bewährt hat(exemplarisch im Jahresbericht 2019/20 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung). Überwiegend fand sie, auch vor dem Hintergrund der in den Jahren 2010 bis 2019 gelungenen Rückführung der Staatsverschuldung, positive Beurteilung. Doch wurden bereits kritische Fragen gestellt: Führt die Schuldenbremse unter den Bedingungen eines auch nur mäßigen Wachstums des Bruttoinlandsprodukts nicht zu einem ökonomisch unsinnigen weiteren Absinken der staatlichen Schuldenstandsquote? Lässt sie in konjunkturell schwierigeren Zeiten hinreichende Spielräume für konjunkturgerechte Fiskalpolitik? Ist es konzeptionell überzeugend, auch für öffentliche Investitionen, von denen künftige Generationen profitieren, keine Kreditaufnahme zuzulassen? Diese letztere Frage ist wegen des erheblichen Bedarfs an öffentlichen Investitionen etwa in den Bereichen Infrastruktur und Digitalisierung, Bildung und klimagerechter Umbau einerseits und der seit langem und bis auf Weiteres günstigen Kreditfinanzierungsbedingungen andererseits besonders virulent gewesen. „ Die Coronakrise ist zu einer besonderen Bewährungsprobe für die Schuldenbremse geworden.“ Die Corona-Krise ist nun zu einer besonderen Bewährungsprobe für die Schuldenbremse geworden. Dabei ist sie für die Krise selbst, solange sie andauert, gerüstet. Sie gestattet Bund und Ländern von der Grundregel des Haushaltsausgleichs ohne Krediteinnahmen abweichende Ausnahmeregelungen für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen(Art. 109 Abs. 3 S. 2, 115 Abs. 2 S. 6 GG). Unter Inanspruchnahme dieser Ausnahme hat der Haushalt des Bundes im Jahr 2020 mit erheblich gestiegenen Ausgaben von gut 443 Mrd. Euro und einem Finanzierungsdefizit von gut 130 Mrd. Euro abgeschlossen. Für das Jahr 2021 summiert sich die vorgesehene Nettokreditaufnahme nach dem von der Bundesregierung eingebrachten Nachtragshaushalt auf gut 240 Mrd. Euro bei Gesamtausgaben von knapp 548 Mrd. Euro. Auch für das Haushaltsjahr 2022 mag sich – wie der Eckpunktebeschluss der Bundesregierung vom 24. März 2021 annimmt – noch eine Anwendung der Seite 1
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