DEMOKRATIE IM AUSNAHMEZUSTAND Hat sich der bundesdeutsche Föderalismus in der Krise bewährt? Sabine Kropp Über die Deutschen und ihr Verhältnis zum Föderalismus heißt es zuweilen ironisch, er werde solange geschätzt, wie er in der Lage sei, überall die gleichen Bedingungen zu schaffen. Tatsächlich sind die Erwartungen an die Ausgleichskraft bundesstaatlicher Institutionen und an die Geltung„gleichwertiger“ Lebensverhältnisse(Art. 72 GG) ungebrochen. Sofern es eigene Zuständigkeiten der Länder gibt, etwa im Schulwesen, sollen diese durch einheitliche Standards möglichst verb indlich„wegkoo rdiniert“ werden. Angesichts dessen löste es erhebliches Befremden aus, dass nicht der Bund, sondern die Länder und die Kommunen in einer so grundstürzenden Krise wie der Corona-Pandemie über bedeutsame Eingriffe in das Alltagsleben der Bürger_innen in eigener Zuständigkeit entscheiden können und – mehr noch –, dass sie gewillt waren, tatsächlich unterschiedliche Lösungen zu praktizieren. „Der ‚ Flickentep pich‘ avancierte zu einer gebetsmühlenartig zitierten Metapher.“ Als im März dieses Jahres das Virus in Deutschland zu sprunghaft anwachsenden Infektionszahlen führte, geriet der Föderalismus wieder einmal ins Fadenkreuz der ohnedies kritischen Berichterstattung. Der„Flickente ppich“ avancierte zu einer beinahe gebetsmühlenartig zitierten Metapher. Die eingeschränkten Kompetenzen des Bundes, der ausgerechnet in einer solchen Krise nur Empfehlungen aussprechen und koordinierend tätig werden konnte, empfand man als dem deutschen Föderalismus und seiner einheitsstaatlichen Kultur wesensfremd. Kritisiert wurde, dass die Länder in der Phase des Lockdowns zu unterschiedlich strengen Maßnahmen griffen. Insbesondere das von Covid-19 besonders betroffene Bayern wollte die für den 22. März 2020 angesetzte Ministerpräsidentenkonferenz(MPK) angesichts exponentieller Zuwachsraten nicht abwarten und verhängte bereits zwei Tage zuvor Ausgangsbeschränkungen. Diese Art föderalen Wettbewerbs setzte die anderen Länder aber unter Zugzwang, was wertvolle Zeit sicherte. Trotz im Detail unterschiedlicher Regelungen gelang es, durch fortlaufende Abstimmung in der MPK schließlich in allen Ländern ein insgesamt vergleichbares Schutzniveau zu erzielen. Der Bund erhielt mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zusätzliche, teils aber zeitlich befristete Kompetenzen. Über die mutmaßlich geeigneten Maßnahmen führten einige Ministerpräsident_innen in den vergangenen Monaten teils heftige Konflikte, die den Ruf nach einer weitreichenden Bündelung der Kompetenzen im Bund lauter werden ließen. „ Das föderale System hat sich als handlungsfähig erwiesen.“ Diese Forderung führt gleichwohl auf Abwege. Sowohl während des Lockdowns als auch in der daran anschließenden, von Lockerungen und erneuten punktuellen Restriktionen gekennzeichneten Phase hat sich das föderale System als handlungsfähig erwiesen. Dem unterschiedlichen Infektionsgeschehen und verschiedenen räumlichen Bedingungen kann besser durch regional und lokal punktgenaue als durch flächendeckende Maßnahmen begegnet werden. Insofern bietet der kooperative Seite 1
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