JUN 2020 MANAGERKREIS DER FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG Stark mit Quote – Unternehmenserfolg durch erfolgreiche Frauen im Vorstand • Eine aktuelle Gesetzesvorlage von Familienministerin Franziska Giffey und Justizministerin Christine Lambrecht legt eine Mindestbesetzung von Frauen in den Vorständen börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen fest. • Bei mehr als vier Mitgliedern im Vorstand und mehr als 2000 Mitarbeiter_innen muss im Gremium bei der nächsten Neubesetzung mindestens eine Frau vertreten sein. • Die Quote wird helfen, das gesamte Potenzial unserer gut ausgebildeten Führungskräfte zum Erfolg unserer Unternehmen in Deutschland zu nutzen. Ein Positionspapier des Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung Dr. Beate Kummer, Katrin Rohmann, Petra Rossbrey Wo stehen wir? Zunächst die positiven Entwicklungen vorweg, wenn es um die Besetzung von Gremien mit Frauen geht: Das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen(FüPoG) hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass der Frauenanteil in Aufsichtsräten gesteigert wurde. Der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsräten der aktuell 105 börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen, die unter die Quote fallen, stieg von 21,3 Prozent im Januar 2015 vor der Einführung des Gesetzes auf aktuell 33,9 Prozent. Der Frauenanteil in den Vorständen dieser Unternehmen hat sich in dem Zeitraum von einem sehr niedrigen Ausgangsniveau von 4,9 auf 9,6 Prozent erhöht(FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e.V., 2020) Der öffentliche Dienst ging mit Einführung der gesetzlichen Regelungen für die Privatwirtschaft Selbstverpflichtungen ein. So sind zum Beispiel für die Besetzung von Aufsichtsratsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, Quoten einzuhalten. Seit dem 1. Januar 2016 gilt eine Quote von 30 Prozent für die Besetzung dieser Sitze. Über ein Drittel der Mitglieder von Aufsichtsgremien, die der Bund bestimmen kann, sind Frauen. In wesentlichen Gremien sind die Mitglieder, die der Bund bestimmen kann, mit 41,8 Prozent fast paritätisch besetzt. Verbindliche Regelungen bringen deutliche Verbesserungen. Besorgniserregend hoch ist nach wie vor der Anteil von Unternehmen, die keine Frau im Vorstand haben wollen. 69 Unternehmen planen, dies auch nicht für die nächsten Jahre zu ändern. Das sind 42,9 Prozent der 161 Unternehmen, die eine Zielgröße für den Vorstand definiert haben. Die geplante Einführung einer Begründungspflicht bei Zielvorgabe„Null“ wird den Unternehmen auferlegen, ihre Entscheidung gegen„Diversity“ in der Führungsetage gegenüber den Anteilseignern,
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Stark mit Quote - Unternehmenserfolg durch erfolgreiche Frauen im Vorstand : ein Positionspapier des Managerkreises der Friedrich-Ebert-Stiftung
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