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Die Auswirkungen der Covid-19-Krise auf das geteilte Zypern
Entstehung
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FES BRIEFING DIE AUSWIRKUNGEN DER COVID-19-KRISE AUF DAS GETEILTE ZYPERN Fiona Mullen(Sapienta Economics) Hubert Faustmann(FES) April 2020 EINLEITUNG Auf der geteilten Insel Zypern wurde am 9. März von den ört­lichen Medien der erste COVID-19-Fall gemeldet. Am 2. April war im griechisch-zypriotischen Südteil der Insel, der von der international anerkannten Regierung der Republik Zypern kontrolliert wird und in dem ca. 880.000 Menschen leben, die Zahl der Infektionen auf 320 gestiegen und es wurden 9 durch das Virus verursachte Todesfälle gemeldet. In der international nicht als Staat anerkanntenTürkischen Republik Nordzypern (kurzTRNZ), in der die Anwendung des gemeinsamen Be­sitzstandes der EU ausgesetzt ist und ca. 400.000 Menschen leben, wurde der erste Fall am 12. März gemeldet. Am 2. Ap­ril war hier die Zahl der gemeldeten Fälle auf 77 gestiegen und es gab 2 Todesfälle. Eine Meldung dieser zuletzt genannten Zahlen an die Weltgesundheitsorganisation(WHO) erfolgte aufgrund der fehlenden Anerkennung derTRNZ nicht. Bis­her hat die auf beiden Seiten vorhandene Infrastruktur zur Versorgung der Erkrankten ausgereicht. Doch ist man in bei­den Teilen der Insel kaum für einen dramatischen Anstieg schwerer Erkrankungsfälle gewappnet, der zu erwarten ist, wenn die ergriffenen Maßnahmen die Ausbreitung des Virus nicht einzudämmen vermögen. Für die Zwecke dieses Berich­tes wird für den südlichen Teil der Insel die Bezeichnung grie­chisch-zypriotische Volkgruppe(gzV) und für den nördlichen Teil der Insel die Bezeichnung türkisch-zypriotische Volksgrup­pe(tzV) verwendet. Diese Begriffe bedeuten jedoch keinesfalls eine Anerkennung derTRNZ oder ihrer Institutionen. Trotz der von verschiedenen zivilgesellschaftlichen Friedens­gruppen geforderten Zusammenarbeit gab es bisher keine Absprache zwischen den beiden Gemeinschaften und nur we­nig Koordination bezüglich des Vorgehens, abgesehen von der Einrichtung des bikommunalen Ausschusses für Gesund­heit, dessen Arbeit in der Regel nicht öffentlich bekannt ge­macht wird. Der Umgang beider Seiten mit der Krise wird da­her im Folgenden getrennt dargestellt. Zusammenfassung(gzV): Nach einem stockenden Start wurde sowohl gesundheitspolitisch als auch wirtschaftspolitisch relativ klar und entschlossen auf die Krise reagiert. Alle politischen Parteien sowie Interessengruppen auf Arbeitgeber­und Arbeitnehmerseite haben ihre Maßnahmen miteinander abgesprochen und koordiniert, wenn auch weitgehend nur innerhalb der gzV. Tagsüber gibt es mittlerweile eine teilweise Ausgangssperre und die Menschen dürfen nur mit einer vorab per SMS eingeholten Genehmigung ihre Häuser verlassen. Für Personen, die weiterhin arbeiten müssen, gelten zudem weitere Maßnahmen. Nachts zwischen 21:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens muss eine komplette Ausgangssperre eingehalten werden, die für alle Menschen bis auf Schlüssel­arbeitskräfte gilt . Da die gzV Mitglied der Eurozone ist, haben sowohl die Regierung als auch die Kreditinstitute Zugriff auf beträchtliche Ressourcen, um zumindest dem kurzfristigen Schock der Krise standzuhalten. Allerdings zeigt sich eine gewisse institutionelle Blindheit gegenüber gefährdeten, nicht­zypriotischen Personengruppen und die Krise ist auch von Verletzungen der internationalen vertraglichen Verpflichtungen der Republik Zypern gegenüber Asylsuchenden geprägt, deren Lebensverhältnisse ebenfalls Grund zur Besorgnis geben. Zudem hat die anfängliche Reaktion auf die Krise die Teilung der Insel sowohl in physischer als auch in politischer Hinsicht weiter gefestigt. Die Gefahr, dass die Reaktion auf die Krise jede Aussicht auf eine Wiedervereinigung der Insel zunichte gemacht haben könnte, ist daher nicht zu unterschätzen. Zusammenfassung(tzV): In der tzV wurde gesundheitspoli­tisch etwas schneller auf die Krise reagiert als in der gzV. Inner­halb kürzester Zeit wurden die Bewegungsfreiheit und die Ak­tivitäten der Menschen eingeschränkt und sogar ganze Ortschaften unter Quarantäne gestellt. Diese schnelle Reaktion ist vermutlich Ausdruck der Tatsache, dass sich das öffentliche Gesundheitssystem bereits vor der Krise in einem schlechten Zustand befand und auf die Versorgung einer größeren Zahl von Infizierten nicht vorbereitet ist. Auch hat die tzV keinen Kreditgeber der letzten Instanz und eine finanzielleÜberle­benshilfe von der Türkei ist nicht zu erwarten. Daher bleibt der tzV wenig Handlungsspielraum im Umgang mit der Krise. Die bisherigen wirtschaftspolitische Maßnahmen sind wahrschein­lich nicht zuletzt auch deswegen unzureichend, weil die große Gruppe der Arbeitskräfte, die wederTRNZ-Bürger_innen noch türkische Staatsangehörige sind, gar nicht berücksichtigt wird. Ähnlich wie in der gzV haben fehlende Koordination und 1