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Einbeziehung von Beamt_innen in die gesetzliche Rentenversicherung
Entstehung
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Heiko Burret und Stefan Moog DIREKT 20/ 2019 EINBEZIEHUNG VON BEAMT_INNEN IN DIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG 1 AUF EINEN BLICK Der Einbezug von Beamt_innen in die Gesetzliche Rentenversicherung stellt diese grundsätzlich auf eine breitere Finanzierungsbasis. Da die Renten­ansprüche der Beamt_innen erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung in der GRV ausgabewirksam werden, bleibt der finanzielle Entlastungseffekt bis 2070 erhalten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die günstigen Effekte auf Rentenniveau und Beitragssatz im weiteren Verlauf nach 2070 umkehren. HINTERGRUND Mit der Verabschiedung der als Riester-Reform bekannt ge­wordenen Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) des Jahres 2001 leitete der Gesetzgeber eine grund­legende Umstellung des deutschen Alterssicherungssystems ein. Ziel war es, den Herausforderungen des demografischen Wandels auf die umlagefinanzierte GRV entgegenzuwirken. Die mit den Reformen verbundene Absenkung des Rentenniveaus hat seither zu Diskussionen über die Leistungsfähigkeit der GRV geführt. Um dasVertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rente zu erhalten, hat die Bundesregierung in 2018 die gesetzlichen Grundlagen zur Sicherstellung des aktu­ellen(Netto-)Rentenniveaus von 48 Prozent und eines Beitrags­­satzes von maximal 20 Prozent bis zum Jahr 2025 geschaffen. Auch für den Zeitraum nach 2025 strebt die Große Koalition eine langfristige Absicherung sowohl des Rentenniveaus als auch des Beitragssatzes an. Unter den demografischen und institutionellen Rahmenbedin­gungen kann eine Stabilisierung sowohl des Rentenniveaus ­als auch des Beitragssatzes allerdings nur dann erreicht werden, wenn es gelingt, die GRV langfristig auf eine breitere Finan­zierungsbasis zu stellen. In diesem Zusammenhang wird unter dem StichwortErwerbstätigenversicherung darüber diskutiert, auch Personengruppen in die GRV einzubeziehen, welche bisher nicht der Versicherungspflicht in der GRV unterliegen. Neben den Selbstständigen zählen hierzu insbesondere die Beamt_innen. Unabhängig von Fragen der rechtlichen Umsetzbarkeit und der Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte, berechnet die Studie die Effekte auf die GRV, die eine Einbeziehung von Beamt_innen hätte. VORGEHEN UND METHODIK Im Folgenden werden zwei Szenarien mit Zeithorizont 2070 betrachtet. Das Referenzszenario entspricht der Entwicklung der GRV unter dem gesetzlichen Status quo. Im Szenario Erwerbstätigenversicherung werden dagegen die Auswirkungen der Einbeziehung von Beamt_innen in die GRV bestimmt. Die Modellierung erfolgt unter der Annahme, dass nur Beamt_innen in die GRV eingegliedert werden, die ab dem 1.1.2025 neu zugehen. Die Auswirkungen der Erwerbstätigenversicherung werden mit dem Prognos Sozialversicherungsmodell OCCUR quanti­fiziert. Dabei werden relevante Besonderheiten der Beamt_innen (u. a. Besoldung) berücksichtigt. Für die zukünftige Entwicklung der Anzahl an Beamt_innen wird unterstellt, dass deren Anteil an den Erwerbstätigen über die Zeit konstant bleibt. Mit anderen Worten, auch in Zukunft werden noch etwa fünf Prozent der Erwerbstätigen im Beamtenstatus sein. Bei der Berechnung der Anzahl der Rentner_innen wird auf die Anzahl an jährlich gezahlten Renten abgestellt. 2 >