Angela Borgwardt Höhere Qualität von Lehre und Studium – Welche Möglichkeiten bietet das Kapazitätsrecht? ERGEBNISSE DER UMFRAGE UND DER KONFERENZ AM 22. OKTOBER 2018, FRIEDRICH-EBERT-STIFTUNG NETZWERK WISSENSCHAFT Hochschulen sind das Herzstück des deutschen Wissenschaftssystems. Umso wichtiger ist es, dass sie flächendeckend eine hohe Lehrqualität und gute Betreuungsverhältnisse sicherstellen können. Als wichtiger Grund wird – neben einer ungenügenden Grundfinanzierung – immer wieder das Kapazitätsrecht angeführt, das die Aufnahmekapazitäten in Studiengängen regelt. Ein wichtiger Kritikpunkt ist, dass das Kapazitätsrecht grundsätzlich eine bessere Qualität von Studium und Lehre verhindere: Zusätzliche Mittel, die z.B. für mehr Personal eingesetzt werden könnten, führten automatisch zur Verpflichtung der Hochschule, die Studienkapazitäten zu erhöhen und mehr Studierende aufzunehmen. Zudem sei das Kapazitätsrecht zu bürokratisch und intransparent und weder mit der Bachelor-Master-Studienstruktur noch mit modernen Formen der Hochschulgovernance vereinbar. Grundlegende Reformen seien deshalb überfällig. EINFÜHRUNG Im deutschen Hochschulsystem ist das Kapazitätsrecht auch für die Planung von Studienkapazitäten in zulassungsbeschränkten Studiengängen prägend. Die rechtliche Basis bildet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1972, in dem festgestellt wurde, dass der Anspruch von Hochschulzugangsberechtigten auf einen Studienplatz grundgesetzlich geschützt ist – abgeleitet aus dem Recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte(Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip. 1 Dieses Grundrecht dürfe nur auf gesetzlicher Basis eingeschränkt werden. In der Folge wurden in Rechtsprechung und Literatur drei Grundforderungen für das Kapazitätsrecht abgeleitet: Die vorhandenen Studienplatzkapazitäten müssen erschöpfend genutzt sein, bevor in einem Studiengang eine Zulassungsbeschränkung(Numerus clausus, NC) eingeführt werden kann(bundeseinheitliche Kapazitätsausschöpfung), die Hochschulen müssen bundesweit gleichmäßig ausgelastet sein und es bedarf einer Normierung objektiver, nachvollziehbarer Kriterien zur Kapazitätsberechnung. 2 Mit bundeseinheitlichen Verfahren der Kapazitätsermittlung und der Auswahl und Verteilung der Bewerber_innen müsse sichergestellt werden, dass die Abweisung von Studienberechtigten überall nach den gleichen Kriterien erfolgt. Die Rechtsprechung untersagte auch „unzulässige Niveaupflege“ – also die Verbesserung von Studienbedingungen über ein definiertes Maß hinaus auf Kosten möglicher weiterer Studienplätze zu schlechteren Bedingungen. Um diesen Forderungen gerecht zu werden, wurden in den Ländern auf der Basis eines Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen 1973 zwei Rechts-
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Höhere Qualität von Lehre und Studium : welche Möglichkeiten bietet das Kapazitätsrecht? : Ergebnisse der Umfrage und der Konferenz am 22. Oktober 2018, Friedrich-Ebert-Stiftung
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