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Seiten- und Quereinsteiger_innen an Schulen in den 16 Bundesländern : Versuch einer Übersicht, März 2019
Entstehung
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Klaus Klemm Seiten- und Quereinsteiger_innen an Schulen in den 16 Bundesländern Versuch einer Übersicht, März 2019 In Deutschland wurden im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 4.367 Seiten- und Quereinsteiger_innen eingestellt: 12,7 Prozent der Neueinstellungen. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind erheblich. Diese Übersicht bietet einen Überblick über alle sech­zehn Bundesländer. Wie hoch ist jeweils der Anteil an Seiten- und Quereinsteiger_innen? Wie hoch ist aufgeschlüsselt von der Primarstufe bis zur Sekundar­stufe II die Bedarfsdeckungslücke mit Blick auf das Schuljahr 2020/2021? Außerdem werden für jedes Land die aktuell gültigen Bestimmungen skizziert, welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um als Lehrer oder Lehrerin eingestellt zu werden und wie die weitere Qualifizierung aussieht. Mit einem Beschluss aus dem Jahr 2013 verständigte sich die Kultusministerkonferenz(KMK) auf ‚Son­dermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften zur Unterrichtsversorgung, die dann eingeleitet werden können,wenn lehramts- und fächerspezifische Be­darfe bestehen, die auf dem tradierten Weg einer universitären Lehrerbildung mit anschließendem Vor­bereitungsdienst nicht gedeckt werden können. Mit Blick auf derartige Sondermaßnahmen unterscheidet die KMK zwei Typen: 1) An Stelle eines abgeschlossenen Lehramtsstudiums eröffnet ein universitärer Masterabschluss oder ein diesem Abschluss gleichgestellter Abschluss, aus dem sich mindestens zwei lehramtsbezogene Fächer ableiten lassen, den Zugang zum Vorberei­tungsdienst. 2) Auf der Basis eines universitären Masterabschlusses oder eines diesem Abschluss gleichgestellten Ab­schlusses, aus dem sich mindestens ein lehramtsbe­zogenes Fach ableiten lässt, schließt sich eine dem Vorbereitungsdienst vergleichbare Ausbildung an. Im Verlauf dieser zweiten Phase muss auch die Qua­lifikation des zweiten lehramtsbezogenen Faches berufsbegleitend erworben werden. Quelle In Folge dieses Beschlusses haben alle Bundesländer Maßnahmen ergriffen, die diesen beiden Qualifika­tionstypen zuzuordnen sind. Die auf diesen Wegen gewonnenen Lehrkräfte werden in der Regel, aber nicht durchgängig, als ‚Quereinsteiger_innen(mit tradiertem Referendariat) bzw. als ‚Seiteneinsteiger_ innen(mit einer dem Referendariat vergleichbaren zweiten Phase der Ausbildung) bezeichnet. (vgl. zu dieser Begrifflichkeit) Da nicht alle Bundesländer diese Begriffe einheitlich benutzen, werden sie in der folgenden Länderüber­sicht, die sich auf eine Durchsicht einschlägiger Re­gelungen der einzelnen Bundesländer stützt, in der Regel nicht verwendet. In dieser Übersicht werden für jedes einzelne Land die aktuell gültigen Bestim­mungen knapp skizziert. Die sich dabei ergebenden Beschreibungen erheben in Folge der sich ständig ändernden Bestimmungen nicht den Anspruch der Vollständigkeit und der durchgängigen Aktualität. Sie sollen lediglich eine Vorstellung der in Deutschland