- Organisationsstrukturen linker Parlamentsparteien in Ostmitteleuropa
- Gliederung:
- (S=Stimmen; M=Mandate; ®=Regierungsbeteiligung nach den Parlamentswahlen)
- MSZP
- das Mitglied stirbt,
- die Mitgliedschaft in der CSSD gekündigt wird,
- die Mitgliedsbeiträge für das vergangene Jahr im Verlaufe von drei Monaten nicht gezahlt wurden und der Ausführende Bezirksausschuss darüber entschieden hat,
- sich an den Auseinandersetzungen in den Mitgliederversammlungen der Ortsorganisation zu beteiligen und über die Tätigkeit der Ortsorganisation, in der es Mitglied ist, mitzuentscheiden,
- in den Organen der CSSD frei seine Ansichten zu äußern, seinen Standpunkt zur Arbeit und zur Politik der CSSD und zur Tätigkeit einzelner Funktionäre der CSSD zu bekennen, ohne Folgen zu fürchten,
- seine Ansichten innerhalb der CSSD, auch wenn es die Ansichten einer Minderheit sind, zu verteidigen,
- seine Stimme abzugeben, zu wählen und in alle Funktionen gewählt zu werden, im Einklang mit dem Statut der CSSD,
- den Organen der CSSD auf allen Ebenen Vorschläge und Eingaben vorzulegen; das zuständige Organ der CSSD ist verpflichtet, auf offiziell eingereichte Eingaben innerhalb von 30 Tagen von seiner ersten Zusammenkunft nach Erhalt der Eingabe zu antworten,
- sich an allen Auseinandersetzungen jedes Organs auf allen Ebenen der CSSD zu beteiligen, sofern sich dieses Organ mit Fragen beschäftigt, die dieses Mitglied persönlich betreffen (zum Beispiel die Aufhebung, Kündigung oder Unterbrechung seiner Mitgliedsc
- Informationen und auf Wunsch Erklärungen, die Tätigkeit auf allen Ebenen der CSSD betreffend, zu erhalten,
- den Rat und die Unterstützung der Organe der CSSD bei der Ausführung seiner Funktion in der CSSD oder in einem öffentlichen Amt zu genießen,
- Rechtsbeistand zu erhalten, für den Fall, dass das Mitglied einer Untersuchung oder Verfolgung für seine politische Tätigkeit für die CSSD unterzogen wird.
- das Statut der CSSD einzuhalten und sich nach dem Programm der CSSD zu richten,
- mittels seiner Tätigkeit und seines Auftretens die Politik der CSSD durchzusetzen,
- die Anforderungen der Organe der CSSD zu erfüllen,
- die Pflichten zu erfüllen, die sich aus einer Funktion, die freiwillig angenommen wurde, gegenüber dem Organ der CSSD, welches das Mitglied in diese Funktion gewählt hat, ergeben,
- die Mitgliedsbeiträge ordentlich und rechtzeitig zu bezahlen,
- das Eigentum der CSSD zu schützen und zu bewahren.
- der Vorstand der Ortsorganisation,
- die Mitgliederversammlung der Ortsorganisation und
- die Jahresversammlung der Mitglieder der Ortsorganisation.
- wählt den Vorsitzenden, wenn notwendig die Stellvertreter, weitere Mitglieder und die Stellvertreter der Mitglieder des Ausführenden Bezirksausschusses, den Vorsitzenden, die Mitglieder und die Stellvertreter der Mitglieder der Bezirkskontrollkommission
- bestimmt die Richtlinien der Politik der CSSD im Rahmen des zugehörigen Bezirkes; bei ihren Entscheidungen befindet sie sich im Einvernehmen mit den höheren Organen der CSSD,
- schlägt die Kandidaten für die Wahl in die Organe des Kreises und in das Parlament der Tschechischen Republik vor,
- wählt im Namen der Bezirksorganisation die Delegierten und ihre Stellvertreter für den Parteitag der CSSD, und die Delegierten und ihre Stellvertreter für die Kreiskonferenz,
- wählt das Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses und dessen Stellvertreter, der im Zentralen Ausführenden Ausschuss die Bezirksorganisation vertritt, und beruft diese ab; wählt die Mitglieder des Ausführenden Kreisausschusses und deren Stellvert
- findet mindestens einmal im Jahr statt und wird vom Vorsitzenden des Ausführenden Bezirksausschusses einberufen; über das Datum der Veranstaltung einer Bezirkskonferenz müssen mittels der Ortsorganisation alle ihre Mitglieder, mindestens 30 Tage im Vorau
- schlägt die Kandidaten für die Kreiskontrollkommission und die Zentrale Kontrollkommission vor.
- wird von dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Mitgliedern des Ausführenden Bezirksausschusses gebildet,
- ist für zwei Jahre gewählt,
- wählt aus seiner Mitte stellvertretende Vorsitzende und beruft diese ab (sofern sie nicht von der Bezirkskonferenz gewählt wurden); mindestens in eines der Ämter des stellvertretenden Vorsitzenden muss eine Frau gewählt werden,
- tritt nach Bedarf, mindestens einmal in zwei Monaten, zusammen; die Versammlungen beruft deren Vorsitzender ein,
- der Vorsitzende ist verpflichtet eine Versammlung des Ausführenden Bezirksausschusses einzuberufen, wenn es mehr als zwei Fünftel der Mitglieder des Ausführenden Bezirksausschusses verlangen,
- leitet die Tätigkeit der Bezirksorganisation in den Zeiträumen zwischen den einzelnen Versammlungen der Bezirkskonferenz,
- sichert die Umsetzung der Entscheidungen der Bezirkskonferenz und der höheren Organe der CSSD,
- diskutiert den Vorschlag seines Vorsitzenden über die Besetzung des Amtes eines Sekretärs im Ausführenden Bezirksausschuss auf Grundlage eines Auswahlverfahrens, dessen Regeln der Zentrale Ausführende Ausschuss festlegt,
- nimmt die Ernennung und Abberufung des Sekretärs zur Kenntnis; dieser Angestellte der CSSD wird auf Vorschlag des Ausführenden Bezirksausschusses vom stellvertretenden Vorsitzenden für die Leitung der CSSD ins Amt berufen und daraus entlassen,
- ist verpflichtet eine Bezirkskonferenz einzuberufen, wenn dies von mindestens zwei Fünfteln der Mitglieder aller Ortsorganisationen beantragt wird,
- teilt dem Zentralen Ausführenden Ausschuss die Namen der auf der Bezirkskonferenz gewählten Delegierten des Parteitages der CSSD und deren Stellvertreter, spätestens bis acht Wochen vor dem Stattfinden eines Parteitages der CSSD, mit,
- die Kreiskonferenz der CSSD,
- der Ausführende Kreisausschuss der CSSD,
- der Vorstand des Ausführenden Kreisausschusses der CSSD,
- die Kreiskontrollkommission der CSSD.
- ist das höchste Organ der Kreisorganisation,
- wird von den Delegierten mit vollem Stimmrecht gebildet (diese sind: die Mitglieder des Ausführenden Kreisausschusses, die Vorsitzenden der Ausführenden Bezirksausschüsse und die Delegierten, die in den Ortsorganisationen nach dem durch den Ausführenden
- wählt den Vorsitzenden, beziehungsweise die stellvertretenden Vorsitzenden und beruft diese ab, stimmt der Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter der Mitglieder des Ausführenden Kreisausschusses für die einzelnen Kreise zu, wählt den Vorsitzenden, di
- bestimmt die grundlegenden Richtlinien der Politik der CSSD auf dem Gebiet der Tätigkeit der Kreisorganisation; bei ihren Entscheidungen handelt sie in Übereinstimmung mit den höheren Organen der CSSD,
- stimmt der Aufstellung der Kandidaten für die Wahl in die Organe des Kreises und in das Parlament der Tschechischen Republik zu,
- wählt für die Kreisorganisation die Delegierten und ihre Stellvertreter für den Parteitag der CSSD; wählt das Mitglied des Vorstandes der CSSD für diesen Kreis, das damit gleichzeitig Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses wird,
- wählt das Mitglied des Zentralen Ausführenden Ausschusses und dessen Stellvertreter, die im Zentralen Ausführenden Ausschuss die Kreisorganisation vertreten, und beruft diese ab,
- findet mindestens einmal in zwei Jahren statt und wird vom Vorsitzenden des Ausführenden Kreisausschusses einberufen; das Datum der Veranstaltung der Konferenz muss allen Ausführenden Bezirksausschüssen der gegebenen Region mindestens 30 Tage im Voraus b
- wird vom Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vorsitzenden des Klubs der Vertreter in den Kreisvertretungen und den Mitgliedern des Ausführenden Kreisausschusses gebildet,
- ist für zwei Jahre gewählt,
- wählt aus seiner Mitte die stellvertretenden Vorsitzenden und beruft diese ab (falls diese nicht bereits von der Kreiskonferenz gewählt wurden); als mindestens einer der stellvertretenden Vorsitzenden muss eine Frau gewählt werden,
- tritt nach Bedarf, mindestens einmal in zwei Monaten, zusammen; die Sitzungen des Ausführenden Kreisausschusses beruft der Vorsitzende ein,
- leitet die Tätigkeit der Kreisorganisation in der Zeit zwischen den einzelnen Zusammenkünften der Kreiskonferenz,
- sichert die Umsetzung der Beschlüsse der Kreiskonferenz und der Beschlüsse der höheren Organe der CSSD,
- diskutiert den Vorschlag seines Vorsitzenden über die Besetzung der Funktion des Sekretärs und den Vorschlag über dessen Absetzung,
- nimmt die Ernennung und Abberufung des Sekretärs des Ausführenden Kreisausschusses zur Kenntnis; dieser Angestellte der CSSD wird auf Vorschlag des Ausführenden Kreisausschusses vom stellvertretenden Vorsitzenden für die Leitung der CSSD ernannt,
- ist verpflichtet eine Kreiskonferenz einzuberufen, falls dies mindestens zwei Fünftel aller Bezirksorganisationen in der jeweiligen Region verlangen,
- gibt spätestens 45 Tage vor dem Stattfinden eines Parteitages der CSSD die Namen der für die Kreisorganisation gewählten Delegierten des Parteitages der CSSD bekannt, ebenso die Namen deren Stellvertreter.
- wird von dem Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gebildet,
- leitet die Tätigkeit der Kreisorganisation in der Zeit zwischen den Sitzungen des Ausführenden Kreisausschusses.
- der Parteitag der CSSD,
- die Konferenz der CSSD,
- der Zentrale Ausführende Ausschuss der CSSD,
- der Vorstand der CSSD,
- die Zentrale Kontrollkommission der CSSD.
- ist das höchste Organ der CSSD,
- findet einmal in zwei Jahren statt,
- wird von den Delegierten mit vollem Stimmrecht bzw. mit beratender Stimme und von den Gästen gebildet; deren Zusammenstellung und Anzahl bestimmt der Zentrale Ausführende Ausschuss spätestens 90 Tage vor der Veranstaltung des Parteitages,
- diskutiert den Bericht über die Tätigkeit des Zentralen Ausführenden Ausschusses, den Bericht über den Haushalt der CSSD und den Bericht der Zentralen Kontrollkommission für die Zeit seit dem vorangegangenen Parteitag,
- legt das politische Programm, die Ziele und Hauptaufgaben der CSSD bis zur Veranstaltung des nächsten Parteitages fest,
- wählt den Vorsitzenden und beruft diesen ab, ebenso den stellvertretenden Vorsitzenden für die Leitung der CSSD, drei weitere stellvertretende Vorsitzende, den Vorsitzenden und die Stellvertreter der Zentralen Kontrollkommission; für mindestens einen Ste
- wählt und beruft den Vorsitzenden und vier stellvertretende Vorsitzende der Zentralen Kontrollkommission ab, bestimmt die Mitglieder und deren Stellvertreter, die für die Kreisorganisationen der CSSD gewählt wurden,
- kann in besonderen Fällen die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden an den Zentralen Ausführenden Ausschuss delegieren, der dies auf seiner ersten Sitzung durchführt,
- bestätigt die Mitglieder und die Stellvertreter der Mitglieder des Zentralen Ausführenden Ausschusses,
- beschließt das Erliegen der CSSD mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen aller Delegierten mit vollem Stimmrecht; sofern es durch das Erliegen der CSSD zu deren freiwilliger Auflösung kommt, ist der Parteitag verpflichtet, einen Liquidator zu bestimm
- Allgemeine Bestimmungen
- den Bericht über die Tätigkeit und weitere Aufgaben der Grundorganisation,
- den Bericht über die Geschäftsführung, den Haushalt der Grundorganisation, den Bericht des Revisors der Grundorganisation und den Bericht über die Beitragsmoral,
- den Bericht über die Beteiligung der Mitglieder der SDL` bei der Tätigkeit der Grundorganisation, bei der Sicherung der Tätigkeit der Gemeinde- (Orts-) Vertretungen und ihrer Kommissionen,
- die Entscheidungen über die Vereinigung mit anderen Grundorganisationen nach dem örtlichen und Selbstverwaltungsprinzip; entscheidet gleichzeitig über die Art und Weise der Herausbildung gemeinsamer Organe, ihre Befugnisse und ihre personelle Vertretung,
- die Kandidaten für die Bürgermeister (Primatoren) und Abgeordneten der Gemeinde- (Orts-)Verwaltungen,
- den Vorsitzenden, den Ausschuss und den Revisor der Grundorganisation,
- die Delegierten auf die Bezirks- (Gebiets-)Konferenz der SDL`,
- den Beitritt der Grundorganisation der SDL` zu Wahlkoalitionen bei Kommunalwahlen, wie auch über die Unterstützung der Kandidaten anderer politischer Parteien und Bewegungen, resp. unabhängiger Kandidaten,
- 6.4.4. Partei der Demokratischen Linken (SDL’)