Die Kategorie der "Least Developed Countries" (LDCs) wurde einst von der UN-Generalversammlung eingeführt, um den ärmsten Ländern besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung zu verschaffen. Derzeit fallen noch 47 Entwicklungsländer darunter. Damit verbunden ist ein offizielles UN-Verfahren zum Auf- und Ausstieg (Graduation) aus der LDC-Kategorie bei steigendem Pro-Kopf-Einkommen. Auch im internationalen Handelsregime der WTO werden den LDCs entsprechende Sonderrechte und spezielle technische Hilfe eingeräumt, die bei aufsteigenden LDCs, wie Bangladesch, aber wegfallen. Die Autoren analysieren aktuelle Entwicklungen und Reformbestrebungen in der WTO aus Sicht von "graduating LDCs" und machen Vorschläge, wie diese ihre handelspolitischen Interessen auch im Zuge des Verlusts ihres LDC-Status sichern können.
Publikationen der Stiftung → Graduating LDCs in an evolving WTO
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