Gibt es ein Menschenrecht auf den Sozialstaat? Der UN-Sozialpakt von 1966 spricht von der Pflicht der Vertragsstaaten, die maximal verfügbaren Ressourcen zur schrittweisen Umsetzung der im Pakt niedergelegten Rechte einzusetzen. Die bisher vom Überwachungsausschuss des Pakts entwickelten Normen sind aber als Instrument unzureichend, um zu überprüfen, ob die Staaten dieser Pflicht auch nachkommen. In dieser Studie entwickelt der Autor einen konzeptionellen Rahmen, der eine Überprüfung staatlicher Steuer- in Verbindung mit staatlicher Ausgabenpolitik aber auch makroökonomischer Entscheidungen (wie z.B. Austeritätspolitik) im Lichte des Sozialpaktes erlauben soll. Die Spannung zwischen extern gesetzten Menschenrechtsnormen und demokratischer Selbstbestimmung soll dabei durch eine Stärkung des demokratischen Prozesses anstelle automatischer Entscheidungsregeln in der Fiskalpolitik überwunden werden.
Publikationen der Stiftung → The rights-based welfare state
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