Das deutsche Kammerwesen mit seiner gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft umfasst die Bereiche der Wirtschaft (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) und der Freien Berufe. Vergleichbare Systeme finden sich in sechs weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In den meisten Staaten sind dagegen Kammern und Interessenverbände mit freiwilliger Mitgliedschaft anzutreffen. Der Beitrag zeigt auf, worin die besondere Idee der Kammer-Selbstverwaltung besteht und in welchen Bereichen ein Reformbedarf besteht. Zudem wird diskutiert, ob und in welcher Form im Bereich der Industrie- und Handelskammern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einbezogen werden können.
Publikationen der Stiftung → Reformperspektiven im deutschen Kammerwesen
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