Seit 2009 wurden Schulgesetze geändert, um den Anspruch von Schüler_innen mit einer Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf auf Inklusion umzusetzen. Schul- und Sozialrecht operieren bisher mit verschiedenen Begriffen. Beim Übergang in die berufliche Bildung greift zusätzlich das Arbeitsrecht. Wie sind Verantwortlichkeiten und Verfahren zur Schule und Ausbildung sowie Barrierefreiheit geregelt?
Publikationen der Stiftung → Rechtliche Aspekte der Inklusion in der Bildung
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