STEPHAN BÖCKENFÖRDE Militärische Gewalt als Mittel künftiger amerikanischer Außenpolitik M ilitäroperationen stellen für die Vereinigten Staaten die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln dar. Sie dienen zur Durchsetzung des nationalen Interesses. Seit 1947 besteht dieses für die Vereinigten Staaten nun nicht mehr nur aus einem klassischen»genuin nationalen« Interesse, sondern ist untrennbar gepaart mit der selbstauferlegten Übernahme der Verantwortung für den Erhalt globaler Stabilität. Die Vereinigten Staaten nehmen seitdem die Rolle einer Weltordnungsmacht wahr. An dieser Aufgabe orientiert haben sie – in Abkehr von dem zuvor praktizierten weltpolitischen Isolationismus – ihr militärisches Potenzial seit den späten 40 er Jahren aufgebaut. Sie haben seitdem die Verantwortung für die Sicherung der Weltordnung nicht an Dritte – andere Staaten oder internationale Organisationen – abgetreten, und eine solche Entwicklung ist auch für die Zukunft nicht zu erwarten; stattdessen verfolgen die Vereinigten Staaten konsequent die Politik eines globalen»leadership«. Sicherlich wird jede US -Regierung von ihrem militärischen Potenzial Gebrauch machen, wenn das Überleben der Nation oder zentrale Pfeiler der Weltordnung auf dem Spiel stehen. Unterhalb dieses Interesses von»höchstem vitalen Wert« aber basieren die Entscheidungen zu militärischen Einsätzen auf der Abwägung der politischen Kosten und des zu erwartenden Nutzens. So kann unter Umständen der Einsatz militärischer Mittel gerade auch in solchen Fällen opportun erscheinen, in denen offensichtlich weniger drängende Interessen durchgesetzt werden sollen. Militäreinsätze sind also nicht unbedingt immer das»letzte Mittel«, sondern ein Mittel unter anderen im Katalog machtpolitischer Möglichkeiten. Jeder Militäreinsatz steht in den Vereinigten Staaten unter einem innenpolitischen Vorbehalt. Dieser wird allerdings oft überschätzt: Zwar besitzt der Kongress über seine Haushaltskompetenzen einen großen Einfluss auf den Alltagsbetrieb des Militärs, und indem er die materiellen Voraussetzungen kontrolliert, bestimmt er auch indirekt über die militärischen Einsatzmöglichkeiten mit. Konkreten Entscheidungen über Militäreinsätze geht der Kongress aber in der Regel aus dem Weg und überlässt der Regierung die alleinige Verantwortung für Wohl und Wehe – beispielsweise im Falle der Resolutionen, mit denen der Kongress am 12.1.1991 dem Präsidenten das Recht gab, am Persischen Golf Krieg zu führen. Lediglich fünfmal kam der Kongress seiner in der Verfassung verankerten Aufgabe nach, formal selbst einen Krieg zu erklären – zum letzten Mal 1941 (davor 1812 , 1846 und 1917 ; 1898 geschah dies sogar gegen den Willen des damaligen Präsidenten McKinley). Zum Stopp eines Einsatzes – der War Powers Act schafft dafür die rechtliche Grundlage – ist es bisher dagegen noch niemals gekommen. So sehr sich also die Mehrheit der Kongressmitglieder im Ernstfall bei Entscheidungen zurückhält oder sogar explizit die Prärogative des Präsidenten in außen- und sicherheitspolitischen Fragen verteidigt, so gering ist letzten Endes auch der Einfluss der öffentlichen Meinung bei Entscheidungen zu Militäreinsätzen. Denn sobald US -Soldaten in einen Kampfeinsatz geschickt werden, trägt eine Bevölkerungsmehrheit – von einem patriotischen »rally-around-the-flag«-Gefühl beseelt – für einen gewissen Zeitraum eine solche Entscheidung der Regierung mit.(So war es beispielsweise für Clinton möglich, 1994 den Haiti-Einsatz selbst gegen die Ablehnung durch eine Mehrheit in der Bevölkerung anzuordnen.) Diese weitgehende Autonomie bei Entscheidungen über Militäreinsätze besitzt die Regierungsspitze auch gegenüber einzelnen Interessengruppen. Gerade der Einfluss, den»die Wirtschaft« auf diese Entscheidungen angeblich haben soll, wird gemeinhin überschätzt. Auch hier gilt: Die Regierung entscheidet weitgehend selbstständig. Sicherlich gibt es oft deutliche Konvergenzen 398 Stephan Böckennförde, Militärische Gewalt als Mittel künftiger amerikanischer Außenpolitik IPG 4/2001
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