Europäisierung und Transnationalisierung der Arbeitsbeziehungen in der EU HANS-WOLFGANG PLATZER ) rbeitsbeziehungen haben sich historisch innerhalb von Nationalstaaten und staatlich konstituierten»Nationalökonomien« herausgebildet. Seitdem ökonomische Integrationsprozesse zur»Entgrenzung« nationalstaatlicher Politiken geführt haben, wird die»Europäisierung« der Arbeitsbeziehungen sowohl für die etablierte Industrial-Relations-Forschung als auch für die Integrationsforschung zu einem zunehmend wichtigen Thema. Vor dem Hintergrund dieser Debatte über die Europäisierung der nationalen Arbeitsbeziehungen konzentriert sich dieser Beitrag – nach einem Überblick über das Debattenspektrum – auf die Analyse jener nationalen und transnationalen Entwicklungen der Arbeitsbeziehungen, die seit Anfang der neunziger Jahre durch die Weichenstellungen des Maastrichter Vertrages ausgelöst wurden. Verhandelte Europäisierung Auf der Ebene der Union waren bis Maastricht»alle Versuche fehlgeschlagen, ein System prozeduraler Regeln der kollektiven Arbeitsbeziehungen(…) zu schaffen«(Armingeon 1994: 207). Der Maastrichter Vertrag jedoch führte zur institutionellen Verankerung und Aufwertung des»Sozialen Dialogs« der europäischen Sozialpartner und zu erweiterten qualifizierten Mehrheitsentscheidungen, die u.a. die über 20 Jahre blockierte Verabschiedung der Richtlinie über die Einrichtung Europäischer Betriebsräte( ebr ) ermöglichten. Weitere Weichenstellungen brachte der Amsterdamer Vertrag, insbesondere im Bereich der eu -Beschäftigungspolitik(»Köln-Prozess«). Schließlich wurden Anfang des neuen Jahrtausends mit der(gleichfalls jahrzehntelang blockierten) Richtlinie über die Arbeitnehmermitbeteiligung in der Europäischen Aktiengesellschaft und der Richtlinie über Information und Konsultation(auf nationaler betrieblicher Ebene) zwei weitere Gesetzgebungsprozesse auf den Weg gebracht, die in spezifischer Weise die künftige ipg 2/2002 Platzer, Europäisierung der Arbeitsbeziehungen 103
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