Aufsatz 
Das Völkerrecht wird unterschätzt : internationale Antworten auf den internationale Terrorismus
Entstehung
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Das Völkerrecht wird unterschätzt: internationale Antworten auf den internationalen Terrorismus HANS-JOACHIM HEINTZE D er Terrorismus ist ein weltweites Problem. Kein Staat, keine Staaten­gruppe und keine Gesellschaft ist davor gefeit. Der Terrorismus macht nicht vor Staatsgrenzen halt, sondern ist grenzüberschreitend hinsicht­lich seiner Akte und ihrer Auswirkungen. Die in Netzwerken organisier­ten Hintermänner rekrutieren Täter weltweit und setzen sie global ein. Angesichts dieser internationalen Dimension des Terrorismus muss auch der Kampf dagegen weltweit agieren und auf den Spielregeln grenzüber­scheitenden Lebens, dem Völkerrecht, basieren. Eine Überdehnung des Selbstverteidigungsrechts hin zu Präventivschlägen ist weder mit diesen Spielregeln vereinbar, noch angesichts der bestehenden völkerrechtlichen Möglichkeiten zur Eindämmung terroristischer Gefährdungen erforder­lich. Der Antiterrorkampf und das Völkerrecht: zwei Positionen Die Spielregeln des grenzüberscheitenden Lebens zu respektieren, be­deutet zunächst, das grundlegende Axiom des Völkerrechts ins Kalkül zu ziehen: Staaten sind souverän, es gibt bislang auch im Antiterrorkampf keine über den Staaten stehende supranationale Legislative bzw. Exeku­tive. Souveränität bedeutet aber nicht, dass sich die Staaten in einem rechtsfreien Raum bewegen. Vielmehr schließt die Souveränität die Ver­pflichtung ein, die Souveränität der anderen Staaten und die für alle Staa­ten zwingend verbindlichen Normen des ius cogens zu achten, so dass heute nicht mehr von einer absoluten Souveränität gesprochen werden kann. Die un -Charta trägt diesem Umstand Rechnung, indem sie von der souveränen Gleichheit der Staaten spricht und einige ius cogens-Nor­men auflistet. Politiker und Praktiker stehen dem Völkerrecht jedoch vielfach kri­tisch gegenüber. Das Völkerrecht wird als ein»schwaches« Recht ange­sehen, das nicht über einen zentralen Durchsetzungsapparat in der Form 38 Heintze, Das Völkerrecht wird unterschätzt ipg 3/2004