Mit dem Inkrafttreten des deutschen Lieferkettengesetzes und dem Beschluss für ein EU-Lieferkettengesetz wurden menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen gesetzlich verankert. Zwar schaffen Lieferkettengesetze bessere Voraussetzungen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung, das Potential der Lieferkettengesetze muss von Beschaffer_innen jedoch aktiv genutzt werden. Die Zeit ist reif für eine nachhaltige Beschaffung in der Breite und verbindliche Sorgfaltspflichten auch für die öffentliche Hand.