Bezirkshauptmannschaft
Bezirkshauptmann / BezirksverwaltungsbehördeÖsterr. Verwaltungsbehörde 1. Instanz (sowohl in Angelegenheiten der Landesverwaltung als auch der mittelbaren Bundesverwaltung) in polit. Bezirken, soweit nicht Bereich einer Stadt mit eigenem Statut. Aufgaben: Hohheits- u. Sicherheitsverwaltung, Gesundheits-, Veterinär- u. Forstverwaltung, Sozialhilfe usw. An der Spitze steht der von der Landesregierung ernannte und dem Landeshauptmann unterstellte Bezirkshauptmann.Deutschnationale Bewegung
Deutschnationalismus / ÖsterreichHöhere technische Lehranstalt <Österreich>
HTL <Österreich>In Österreich gehören die Höheren technischen Lehranstalten zu den berufsbildenden höheren Schulen (BHS). In den Jahrgängen 9 bis 13 wird dort auf die Diplom- oder Reifeprüfung hingeführt. Der Abschluss befähigt zum Hochschulstudium oder zur Ausübung eines gehobenen Berufes in dem jeweiligen Bereich.Landeshauptmann
Landeshauptleutein Österreich Landesbehörde (Mittelbehörde) in der mittelbaren Bundesverwaltung (nachgeordnet dem sachlich zuständigen Bundesministerium, übergeordnet der Bezirkshauptmannschaft), zugleich Vorsitz in der Landesregierung, die ihrerseits die Zentralbehörde (oberstes Organ) der Landesverwaltung bildet.Los-von-Rom-Bewegung
Ende des 19. Jahrhunderts in den Ländern Österreich-Ungarns entstandene, national-religiös und politisch motivierte Abfallbewegung von der Katholischen KircheÖsterreichisches Deutsch
Österreichisch