Bairisch
Bairisch-Österreichisch / Bayrisch / Bayerisch / Österreichisch-Bairisch / Bairische Sprache / OstoberdeutschBezirkshauptmannschaft
Bezirkshauptmann / BezirksverwaltungsbehördeÖsterr. Verwaltungsbehörde 1. Instanz (sowohl in Angelegenheiten der Landesverwaltung als auch der mittelbaren Bundesverwaltung) in polit. Bezirken, soweit nicht Bereich einer Stadt mit eigenem Statut. Aufgaben: Hohheits- u. Sicherheitsverwaltung, Gesundheits-, Veterinär- u. Forstverwaltung, Sozialhilfe usw. An der Spitze steht der von der Landesregierung ernannte und dem Landeshauptmann unterstellte Bezirkshauptmann.Der Fechter von Ravenna
Halm, FriedrichDeutsche Einheitskurzschrift
DEKAmtliches Kurzschriftsystem für Deutschland und Österreich, 1924Deutschnationale Bewegung
Deutschnationalismus / ÖsterreichDie Juxheirat
Lehár, FranzGradus ad Parnassum
Fux, Johann JosephGrodek
Trakl, GeorgHeiligenstädter Testament
Beethoven, Ludwig vanHöhere technische Lehranstalt <Österreich>
HTL <Österreich>In Österreich gehören die Höheren technischen Lehranstalten zu den berufsbildenden höheren Schulen (BHS). In den Jahrgängen 9 bis 13 wird dort auf die Diplom- oder Reifeprüfung hingeführt. Der Abschluss befähigt zum Hochschulstudium oder zur Ausübung eines gehobenen Berufes in dem jeweiligen Bereich.Jakob der Letzte
Rosegger, PeterKatastralgemeinde
Geltungsbereich eines Grundkatasters (Grundbuchs) innerhalb einer Gemeinde; entspricht häufig früher selbständigen Orten.Landeshauptmann
Landeshauptleutein Österreich Landesbehörde (Mittelbehörde) in der mittelbaren Bundesverwaltung (nachgeordnet dem sachlich zuständigen Bundesministerium, übergeordnet der Bezirkshauptmannschaft), zugleich Vorsitz in der Landesregierung, die ihrerseits die Zentralbehörde (oberstes Organ) der Landesverwaltung bildet.