Abstimmung
Abstimmungsprozess / Abstimmungsverfahren / Stimmabgabe / AbstimmungsverhaltenAmt <Gemeindeverband>
Name in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein für kommunale Bundkörperschaften unterhalb der Kreisebene bestehend aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden ohne Selbstverwaltungsgarantie; in anderen Bundesländern haben sie andere Bezeichnungen (z.B.: Baden-Württemberg als Gemeindesverwaltungsverband, in Bayern und Thüringen als Verwaltungsgemeinschaft, in Sachsen als Verwaltungsverband)Attentat
Anschlag <Attentat> / Mord <Attentat> / Attentate / Anschläge <Attentat>Politisch oder ideologisch motivierter Angriff auf einzelne Personen (Politiker, Inhaber öffentlicher Ämter) sowie auf Personengruppen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen, auf Veranstaltungen, Industrieanlagen, Versorgungsbetriebe u.ä.Ausnahmezustand
Staatsnotstand / StaatsrechtOhne rechtliches USWBezirkshauptmannschaft
Bezirkshauptmann / BezirksverwaltungsbehördeÖsterr. Verwaltungsbehörde 1. Instanz (sowohl in Angelegenheiten der Landesverwaltung als auch der mittelbaren Bundesverwaltung) in polit. Bezirken, soweit nicht Bereich einer Stadt mit eigenem Statut. Aufgaben: Hohheits- u. Sicherheitsverwaltung, Gesundheits-, Veterinär- u. Forstverwaltung, Sozialhilfe usw. An der Spitze steht der von der Landesregierung ernannte und dem Landeshauptmann unterstellte Bezirkshauptmann.Bezirksverordnetenversammlung
Berlin / GemeindevertretungBündnis
Allianz / Block <Außenpolitik> / Block <Internationale Politik> / Militärbündnis / Militärpakt / Pakt / Bündnisvertrag / BündnisseBürgerrecht
Bürgerrechte / StaatsbürgerrechtDe re publica
Cicero, Marcus TulliusFahnenflucht
DesertionFriedensvertrag
Friedensschluss / Friedensabkommen <Völkerrecht>Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, durch den der Kriegszustand zwischen zwei oder mehreren Staaten beendet wird. Im Gegensatz dazu beendet der dem Friedensvertrag meist vorausgehende Waffenstillstand nur die Kampfhandlungen.Gemeindegebiet
Gemeinde / Gebiet / Gemarkung / Gemeindebann