Leibeigenschaft
LeibherrschaftLinke Hand <Ehe>
Ehe zur linken Hand / Morganatische Ehe / Matrimonium ad morganaticamauch "Trauung zur linken Hand", wird eine Form der Eheschließung im europäischen Adel bezeichnet, bei der ein Ehepartner – meistens die Frau – von niederem gesellschaftlichen Stand warMunt
Mundschaft / MundiumPersonenrechtliches Schutz- u. Herrschaftsverhältnis im älteren dt. RechtPranger
Schandpfahl / SchandsäulePrügelstrafe
Nur im Sinn des Strafrechts, v.a. rechtshistorischRechtsbuch
In der Rechtsgeschichte umfassende Aufzeichnung des geltenden Rechts durch einen nichtamtlichen Verfasser.Reichsverweser
Reichsvorsteher / König / VertretungSchöffe
SchöppeVasall
Gefolgsmann <Vasall>Weichbild
Weichbildrecht / WigboldWittum
WidemGabe des Bräutigams bei der Eheschließung, ursprünglich an die Eltern der Braut, später (ähnlich der Morgengabe) an diese selbstZent
Cent <Gerichtsbezirk> / Centene / Zentbezirk / Zentgericht / GerichtsbezirkGerichtsbezirk im Hoch-Mittelalter