Betriebsordnung
Betriebliche OrdnungHandelsvertreter
Handelsagent / Handlungsagent / Handelsvertretung <Unternehmen>Derjenige, der gewerbsmäßig die Vermittlung von Verträgen über Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, ohne dabei in einem ständigen Vertragsverhältnis zu seinem Auftraggeber zu stehen.Übergangsgeld
im Sinne von Geldleistungen in (unterschiedlichen) Übergangssituationen