Aufsichtsrat
Aktiengesellschaft wird nicht als pleonastisch behandeltBankrott
Pleite / BankerottStraftat, die bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit bestimmte die Gläubiger benachteiligende Handlungen bestraft. Umgangssprachlich auch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegenüber seinen Gläubigern. Für Zahlungsunfähigkeit bevorzuge Insolvenz.Firma
Firmierung / Firmenname / Firmenbezeichnung / Unternehmensname / Handelsname / KaufmannHandelsgeschäft
für Handelsunternehmen und die Rechtshandlungen des KaufmannsHoldinggesellschaft
Dachgesellschaft / Holding-Gesellschaft / Besitzgesellschaft <Holding> / Beteiligungsgesellschaft <Holdinggesellschaft>Benutzt für die Spitzeneinheit bzw. Zwischeneinheit eines Konzerns mit HoldingorganisationKauf
AnkaufVorstand
Verknüpfe mit der jeweiligen Körperschaft als USW