Landfriede
LandfriedenLeibeigenschaft
LeibherrschaftLinke Hand <Ehe>
Ehe zur linken Hand / Morganatische Ehe / Matrimonium ad morganaticamauch "Trauung zur linken Hand", wird eine Form der Eheschließung im europäischen Adel bezeichnet, bei der ein Ehepartner – meistens die Frau – von niederem gesellschaftlichen Stand warLübisches Recht
Lübecker Recht / Lübisches Stadtrecht / Lübecker Stadtrechtüber Lübeck hinaus Geltung in vielen Städten, vor allem im Nord-Ostseeraum, ca. 1188-1899Magdeburger Stadtrecht
Magdeburger Rechtüber Magdeburg hinaus Geltung in vielen Städten Ostmitteleuropas, ca. 1188-1899Munt
Mundschaft / MundiumPersonenrechtliches Schutz- u. Herrschaftsverhältnis im älteren dt. RechtPranger
Schandpfahl / SchandsäulePrügelstrafe
Nur im Sinn des Strafrechts, v.a. rechtshistorischRechtsbuch
In der Rechtsgeschichte umfassende Aufzeichnung des geltenden Rechts durch einen nichtamtlichen Verfasser.Reichsverweser
Reichsvorsteher / König / VertretungSchöffe
Schöppe