Arbeitsbereitschaft
Benutzt für das körperlich und geistige Bereitsein zum unverzüglichen Eingriff in den Arbeitsprozess; gilt nicht als volle ArbeitszeitArbeitsschutz
Arbeitnehmerschutz <Gesundheitsschutz> / Betriebsschutz / Gesundheitsschutz <Arbeitsschutz>Betriebsordnung
Betriebliche OrdnungJugend- und Auszubildendenvertretung
AuszubildendenvertretungNeufassung der §§ 60 ff BetrVG v. 23.12.1988. Früher nur Jugendvertretung