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Titel
Ausnahmegericht
Definition
Gericht, das nicht generell für ein Sachgebiet, sondern durch individuelle Anordnung für bestimmte Einzelfälle gebildet wird. Ausnahmegerichte sind nach Artikel 101 GG in Deutschland unzulässig.
Datenquelle:
GND
Berliner Volks-Tribüne 3 (29.6.1889) 26
Schippel, Max
Berlin : Maurer, 1887-1892