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Titel
Schlüsselgewalt <Recht>
Definition
Als Schlüsselgewalt bezeichnet man eine Verpflichtungsermächtigung, die jeden Ehegatten berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen.
Datenquelle:
GND
Vorwärts 27 (14.8.1910) 189
Liebknecht, Wilhelm ; Leviné, Eugen ; Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Berlin : Vorwärts-Verl., 1.1.1891-15.3.1933
Neuer Vorwärts 5 (12.9.1937) 222
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Paris : Neuer Vorwärts-Verl. ; Karlsbad : (Graphia), 1933-1940