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Titel
Subunternehmer
Definition
Der Generalunternehmer bedient sich zur Ausführung eines Auftrags des Subunternehmers. Rechtsbeziehungen entstehen nur zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer.
Datenquelle:
GND
Vorwärts 31 (5.3.1914) 63
Liebknecht, Wilhelm ; Leviné, Eugen ; Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Berlin : Vorwärts-Verl., 1.1.1891-15.3.1933