161Haue MeshitANHANGEINIGE ERINNERUNGEN AN HUGO SINZHEIMERI.Hugo Sinzheimer lernte ich eigentlich kennen, nochbevor ich persönlich mit ihm zusammengetroffen bin.Schon in den letzten Semestern des Studiums an derWiener Universität habe ich mich entschlossen, michin meinem Berufsleben als Jurist dem Arbeitsrecht zuwidmen, und habe deshalb in arbeitsrechtlichen Semi-naren an der Universität- da erfuhren wir freilichnichts über Sinzheimer-, vor allem aber in der Wie-ner Kammer für Arbeiter und Angestellte mitgearbeitet.So lernte ich sehr bald Sinzheimers"Grundzüge desArbeitsrechts" kennen, die 1927 in 2. völlig umgear-beiteter und stark erweiterter Auflage erschienen waren.Karl Marx und Max Weber, Gustav Radbruch und Hans Kel-- das war meinsen, dazu eben Sinzheimers"Grundzüge"wissenschaftliches und juristisches Bildungserlebnisjener Jahre; zugegeben, recht chaotisch, aber auch rechtfruchtbar. Die"Grundzüge" wirkten auf mich durch dasBestreben, nicht eine dogmatische Interpretation desArbeitsrechts zu geben, sondern das Arbeitsrecht undseine Ausformungen aus der Struktur und dem Funktionieren der antagonistischen gesellschaftlichen Kräfte zuerklären, die in den modernen Arbeitsbeziehungen gegeneinander, aber auch miteinander wirken. Dies gehörtezu dem, was Sinzheimer, wie ich später erkennen sollte,immer wieder betonte: die unabdingbare Notwendigkeiteiner rechtsdogmatischen Methode, aber gleichzeitigdie ebenso unabdingbare Notwendigkeit, sie durch einesoziologische Analyse zu ergänzen. So ergab sich danndie Möglichkeit einer richtigen Erkenntnis und einersachgerechteren Anwendung des Rechts und eine Grund-lage für eine"legislative Rechtswissenschaft) in der
Akte
Textanhang: Erinnerung an Hugo Sinzheimer
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