Akte 
Publizistische Äußerungen
Entstehung
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schlug aber bald zu: Sie verbot die" Staats-bürgerin, verbot eine Reihe von Arbeiterinnen-vereine und wies die Gräfin Guillaume Schack die durch Heirat Schweizerin war, als" lästigeAusländer in" aus Deutschland aus.

Emma Ihrer

Auf einem berliner Friedhof steht ein Denksteinmit der Inschrift" Wirken für andere war ihresGlückes ergiebigster Quell". Dort liegt Emma Ihrer begraben. Der Idealismus trieb sie ausden Reihen des Bürgertums in die verfemte So-zialdemokratie. Sie hatte während des Sozialisten-gesetzes eine Reihe von Arbeiterinnenvereine ge-gründet, die verboten wurden.

Als 1890 nach einem gewaltigen Wahlsieg der so-zialdemokratischen Kandidaten das Sozialisten-gesetz vom Reichstag nicht mehr erneuert wurde,und die Partei wieder im offenen Licht wirkenkonnte, gab sie- im Jahre 1891- die ersteWochenschrift für sozialdemokratische Frauen," Die Arbeiterin", heraus, zum grossen Teil miteigenen Mitteln. Sie wurde im Jahr vorher schonin die Zentrale der Gewerkschaften gewählt, dasie sich an der gewerkschaftlichen Frauenarbeitbeteiligt hatte.

Klara Zetkin

Schon nach einem Jahr erhielt Emma Ihrers Frauen-zeitschrift den Namen" Gleichheit". Die Redaktionübernahm Klara Zetkin , die das Blatt auf einebesondere geistige Höhe brachte. Sie war eineaussergewöhnliche Frau, von Beruf Lehrerin, so-wohl als Schriftstellerin wie als Rednerin be-deutend. Sie hatte auch die Kraft, sich unterMännern durchzusetzen und war die erste Frau,die auf einem sozialdemokratischen Frauentag einReferat hielt. Es war dies 1896, und der Parteitagbeschloss, nachdem er Klara Zetkin gehört hatte,zu agitierena

1. für Ausdehnung des Arbeiterinnenschutzes,vor allem für den gesetzlichen Achtstunden-tag für weibliche Arbeiter;

2. für Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren;3. für das aktive und passive Frauenwahlrechtbei den Gewerbe gerichten;

4. für gleichen Lohn bei gleicher Leistungohne Unterschied des Geschlechtes;

5. für volle politische Gleichberechtigung derFrauen, besonders auch für das uneinge-schränkte Vereins- und Versammlungsrecht;

6. für gleiche Bildung und freie Berufstätig-keit beider Geschlechter;

7. für die privatrechtliche Gleichstellung derGeschlechter;

8. für die Beseitigung der Gesinde ordnungen .

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