Akte 
Publizistische Äußerungen
Entstehung
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Korrespondenz beschlagnahmten- in Anklage zustand zu versetzen.Die Voruntersuchung nahm sehr viel Zeit in Anspruch. Eine ganzeReihe Vorvernehmungen fanden statt, doch alle Kreuz- und Quer-verhöre hatten ässerst geringe Ergebnisse

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Ende des Jahres 1886 fand die Verhandlung vor der Strafkammerdes Herrn Brausewetter des Sozialistentöters, statt.Ein Teilder umfangreichen Klage musste nach mehrstündiger Verhandlung fallengelassen werden. Am zweiten Verhandlungstage wurden die FrauenHofmann, Stägemann, Ihrer und Frl Jagert aufgrund des Vereinsgesetzeszu Geld- ev.Gefängnisstrafen verurteilt.

Bürgerliche Zeitungen schrieben von diesem Prozess:" Es hatteden Anschein, als sässen die Richter, die Vetreter des Klassenstaatesauf der Anklagebank."18 Polizeilieutenants, sowie ebenso

viele Schutzleute waren als Belastungszeugen geladen.

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Das Urteil lautete:" Die Angeklagten waren Leiterinnen des imMärz 1885 gegründeten" Vereins zur Vertretung der Interessen derArbeterinnen", sie nahmen nur Frauen und Mädchen in den Verein aufBis zum Mai 1886 haben häfig Versammlungen des Vereins stattgefundenund zwar oft unter Zulassung von Gästen insbesondere auch Männern.Der Richter hat aus mehrfachen Beweistatsachen den Schluss gezogen,dass alle in der Zeit stattgefundenen Versammlungen auch die öffent-lichen, an denen sich die Angeklagten beteiligten Vereinsversammlungenwaren. Es genügt hierfür die Hervorhebung der zur Erörterung ge-brachten Gegenstände:" über den geringen Lohn der Arbeiterinnen unddie Aussaugung derselben durch das Kapital"--" die Einrichtungeines Normalarbeitstages durch den Staat"über" Einführung derSonntagsruhe",--" das politische Stimmrecht der Frauen"--Uber" getrennte Arbeitsräume für Arbeiterinnen" und staatliche Kontrolleder Fabrikräume bei Arbeiterinnen XXXXX durch weibliche Aufsichts-beamte"über" Lösung der sozialen Frage"-- über" Freiheit-Gleichheit- Brüderlichkeit und die französische Revolution",-über" Erhöhung des Nähgarnzolls"" Uber den Befähigungsnachweiszum Gewerbebetrieb"-- über das von den Sozialdemokraten im Reichs-tag eingebrachte" Arbeiterschutzgesetz" und dergleichen.

Derartige Erörterungen haben die Abgeklagten teils selbst ge-flogen, teils durch Einladung der Redner herbei geführt, teils wissent-lich geduldet.

Durch die Aufnahme von Frauenspersonen in diesem Verein undErörterung oben genannter politischer Gegenstände im Verein, hatder Verein

die in Paragraph 8a des Vereinsgesetzes über die Verhütungeines die gesetzliche Freiheit und Ordnung gefährdendenMissbrauchs des Vereins- und Versammlungsrechtes gezogeneBeschränkung überschritten und die Angeklagten diesergesetzlichen Bestimmung entgegen gehandelt indem siefür Erörterung jener politischen Gegenstände wirkten,sowie Frauen als Mitglieder wissentlich aufnahmen. DerVerein nahm nicht nur Frauenspersonen als Mitglieder

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auf sondern er bestand nur aus Frauenspersonen. Esmusste daher die Bestrafung der Vorsteherinnen erfolgen, sowieauf Schliessung des Vereins erkannt werden. Die letzte Massnahmeist nicht als Bestrafung anzusehen. Die Schliessung eines politischenVereins trägt denselben Charakter wie etwa die im Landrecht vorgeй-sehene Aufhebung von Korporationen oder Gemeinen, deren Zweck sichdem Gemeinwohl als schädlich erweist."