Akte 
Publizistische Äußerungen
Entstehung
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Als Leiterinnen sind die Angeklagten Fahrenwald und Ihreranzusehen, deshalb ist bei ihnen straffälliges Vergehen an-genommen. Die übrigen kommen als Mitglieder in Betracht undmachten sich einer Uebertretung des V- G.'s schuldig.Ausser-dem wird die definitive Schliessung des Vereins ausgesprochen..Und hat das Gericht bei der Schwere des Falles, die, da essich nur um einen politischen Verein handelt, der lediglicheaus Frauenspersonen besteht, oben aufliegt und weiter kei-ner Begründung bedarf, ohne weiteres Gebrauch gemacht

Einen weiteren ausführlichen Kommentar hier anzuschliessen halten wirfür überflüssig. Geht doch deutlich aus diesem Königl.preuss Urteil her-vor, dass es demnach nicht schwer sein kann, den Einberufer einer Versamml.und den Referenten zu einem Verein zu stempeln, auch sie sind für einigeStunden mehr oder weniger organisiert zu gemeinsamem Tun!!! Besonders,wenn man aus dem im obigen Urteil zustimmenden Reichsgerichtserkenntnisnoch einen Satz hervorhebt:Es bedarf bei Aufnahme in einen Verein kei-nes Vorstandes, es können sich die Gründer eines solchen ja auch gegen-seitig aufnehmen

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Ganz gleich gestaltete sich die Beurteilung des Frauen- Bildungs- VereinsVerurteilung seiner Leiterinnen.

Derartige Prozesse fanden in den genannten Jahren abermals in alle nTeilen Deutschlands statt.

In ähnlicher Weise ging man gegen eine Kommission in Frankfurt a.M.und Düsseldorf vor.

Es zeigte sich wieder, dass nicht nur die Arbeiterinnen mit Eifer demBeispiel aus Berlin folgten, sondern auch die Behörden ihrerseits bemühtwaren, die Arbeiterinnenbewegung zu hindern und zu hemmen, getreu demBerliner Beispiel Und im Mai 1897 traf ein gleiches Urteil dieFrauen- Agitations- Kommission in Breslau .

Während aber das Urteil der Brausewetter- Kammer vom Jahre 1886 vonFRAUENZIMMER- Versammlungen spricht und auch die mündlichen Aussprücke derdamaligen Richter dahin gingen, die Arbeiterinnenbewegung und ihreOrganisierung als" eine Gefahr für Deutschland " zu bezeichnen, folgteman bei den neuesten Verhandlungen modernerer Auffassung, indem direktund indirekt zugegeben, das Tun der Frauen sei ja nichts unrechteses hätte nur der Gesetzes form nicht genügt und nur gegen diese geringenVerstösse richte sich das Stafverfahreh.

Mit Recht wurde von den Angeklagten hervorgehoben, dass dann wohlauch ein behördlicher Verweis, eine Ermahnung genügt hätte und eingStafverfahren gänzlich überflüssig war,besonders in Hinsicht darauf

dass bürgerliche Frauen- Vereine gleiche Forderungen stellenfür die man die Vertreterinnen der Arbeiterinnen verurteilte.

wie die,

Mit der Schilderung dieser vielen vergeblichen Versuche Organi-sationen zu gründen ist wohl der Beweis erbracht, dass- besondersin Preussen den Arbeiterinnen jede Möglichkeit genommen ist, sich inselbständigen Vereinen zusammen zu schliessen.

Die allgemeine Agitation wird nun durch je eine weibliche Vertrauensperson in den einzelnen Orten geleitet.

Solcher Repräsentantinnen sind wenige, aber die Bewegung ist des-halb nicht zusammen geschmolzen, sondern hat an Breite und Tiefe immermehr zugenommen- und dies verdanken wir ganz besonders dem vereintenBestreben der bekannten Herren Puttkammer Brausewetter und Köllerderen systematische Chikanierungen der Arbeiterinnenbewegung zur Bluteverholfen haben. Sie haben Sozialistinnen gezuchtet!

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