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willkür der.
Polizei in
,
( den Gewerkschaften
So darf z.B.in Bayern seit einigen Jahren nicht nur keine Arbei-terin den Gewerkschaften angehoeren, weil die Behoerden sonst mitdrohenAufloesunges istden auch der Besuchevon oeffentlichen und Volks-Versammlungen unmoeglich gemacht. An-wesende Frauen werden von den die Versammlung ueberwachenden Polizei-beamten hinaus gewiesen oder die Versammlung wird aufgeloest
Soweitgeht man im Zeitalter des" Fortschritts und der Aufkla@ rung" im vielgepriesenen Deutschland
Als ver einigen Jahren die Polizeibehoerde in Muenchen Verboteder Arbeiterinnenversammlungen erliess, wandte man sich beschwerde-fuehrend an den Polizei praesidenten, um ihn auf diese- durch das- nicht zu motivierende Handlungsweise auf-bayrische Vereinsgesetzmerksam zu machen
Er gab ohne weiters zu, dass nicht das Gesetz das Hindernissei, sondern seine persoenliche Meinung." Ich will diese Ver-sammlungen nicht", sagte er.In Nuernberg verhaelt es sich aehnlich.Waehrend der dortige Buergermeister jede Arbeiterinnenversammlungverbietet, ebenso wie jeden Arbeiterinnenverein, ja auch jede Betei-ligung von Frauen an Volksversammlungen, haelt derselbe BuergermeisterFestreden auf buergerlichen Frauenversammlungen
Diese duerfen ungestoert tagen, den Frauenrechtlerinnen wirdauch gestattet Vereine zu gruenden, kurz, zu tun und zu lassenwas ihnen beliebt
dass
Und dieselben Frauenrechtlerinnen, die in Berlin betonten,sie gemeinsam mit den Proletarierinnen arbeiten wollen, scheinendieses zweierlei Mass ganz in der Ordnung zu finden. Sie kommendamit in die angenehme Lage fuer ihre Sache agitieren zu koennenohne durch die Opposition der Arbeiterinnen gestoert zu werden.oder fuer ihre Halbheiten Kritik fuerchten zu muessen; Sie habendadurch den Spielraum die Arbeiterin fuer die Hirsch- DunkerschenGewerkvereine mit ihren Manchstertheorien einfangen zu koennen
" Wenn zweidasselbe tun so ist es nicht dasselbe" und zwarnicht in Bayern allein. Aehnliches koennen wir auch aus jenemTeil Preussens berichten, wo Herr von Benningsen Regierungs-praesident gewesen ist.
Wir haben allerdings einige Bundes-
staaten, in denen auch das weibliche Geschlecht fast ungehindertenGebrauch von der Koalitionsfreiheit machen kann, auch das Rechthat sich politischen Vereinen anzuschliessen.
Das ist der Fall in:den freien Hansastaedten Hamburg , Luebeck und BremenLuebeck und Bremen sowie auchin Baden
Im Koenigreich Sachsen ist durch Ministerialerlass denFrauen der Zusammenschluss gestattet, nur mit der Beschraenkung,dass Ehefrauen weil nach dem Gesetz nicht dipositionsfaehig,nicht Leiter von Vereinen sein koenen auch nicht von Frauenver-einen!!!
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Wer ernst und ehrlich die Lage der Arbeiterinnen zu ver-bessern sucht, wird angesichts der von Jahr zu Jahr steigenden Be-deutung der industriellen Frauenarbeit sicher zu dem Schluss gelangenmuessen dass die beste Hilfe im Anschluss an die Gewerkschaften liegt.