Helene Grünberg machte daraufhin den Vorschlag einer Versammlung,und fand bei ihren Besucherinnen begeisterte Zustimmung. Die Ver-sammlung wurde einberufen, 100 Einladungen wurden ausgegeben undes kamentausend frauen. In der nächsten Zeit fandenSonntagsnachmittags noch fünf ähnliche Versammlungen statt, derVerein war gegründet. Auf den Tee- Nachmittagen der Nürnberger Hausfrauen gab es ein neues Thema:" Die Revolution in der Küche!"Natürlich fehlte es nicht an Versuchen, die Mädchen aus dem Ver-ein zu locken, aber sie blieben fest.
Neben all den praktischen Arbeiten lief Helene Grünberg's poli-tische Tätigkeit. Im September 1906 wurde sie von einer soziali stischen Frauenversammlung als Delegierte zur Frauenkonferenznach Mannheim geschickt und bald darauf in Nürberg zur Vertrauens-person gewählt. In Mannheim berichtete sie über ihre Dienstboten-bewegung und ergänzte damit das Referat von Luise Zietz über dieLandarbeiterfrage. Beide Arbeiterkaktegorien standen damals nochunter drakonischem Ausnahmerecht. Jedes Land hatte seine Gesinde-ordnung wie seine Bestimmungen für Landarbeiter und Landarbeite-rinnen. Es gab keine Versicherung auf gesetzlicher Grundlage,nicht für Dienstboten, auch nicht für Wasch- und Putzfrauen.Bei Krankheit waren sie vollkommen schutzlos. Der Dienstbote hatte( laut gesetzlicher Bestimmung) im Hause des Dienstherrn im NotfallKranke zu pflegen, auch Ansteckende, aber wenn er selber krankwurde, konnte er entlassen werden. Nur eins hatte der Gesetzge-ber vergessen, die Festsetzung der Kündigungsfrist. In der Stadtkonnten die Mädchen kurzfristig kündigen, aber auf dem Lande warenein- bis fünfjährige Kontrakte üblich. Beim Kontrakt bruch führteder Gendarm das Mädchen zurück, im Wiederholungsfall gab es Ge-fängnis, und auch die Züchtigungsstrafe war noch erlaubt. Auch inder Stadt war es durchaus möglich, in kleineren Orten sogar nochüblich, entlaufene Dienstboten durch die Polizei zurückzuführen.Die Gesindeordnung bezog sich auf Dienstboten vom 7. Lebensjahran. Die Mannheimer Frauenkonferenz forderte in einer Entschlie-Bung die Abschaffung der Gesindeordnungen und Gesinde- Dienstbücher,verlangte die Anwendung der Gewerbeordnung und die Ausdehung desgesetzlichen, sozialpolitischen Se utzes auf die in Haushaltungenarbeitenden Menschen. Außerdem die Befreiung von der Pflicht, beiansteckenden Krankheiten die Pflege zu übernehmen, dazu eine ge-setzlich geregelte Arbeits- und Freizeit, Fortbildungschulunter-richt bis zum 18. Jahr und die Aufnahme der Stellenvermittlungin die paritätischen Arbeitsnachweise.
Die Dienstbotenfrage brachte in der Folge sehr viel Geschäftig-