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die uns aus der Zeit des langsamen Eindringens der Frauin die Gemeindearbeit Kunde geben, wertvoll und aufschlußreich. Wir erfahren daraus z.B., daß Württemberg der ersteBundesstaat des Kaiserreichs gewesen ist, der am 1.April 1910durch sein eben beschlossenes Volksschulgesetz Frauen
als Mitglieder des Ortsschulrates zugelassen hat. Man gabden Lehrerinnen das aktive und passive Wahlrecht( das Rechtzu wählen und gewählt zu werden), und ausserdem wurden( durch Gemeinderatsbeschluß) Frauen aus der Bürgerschaftals Mitglieder des Ortsschulrates berufen. Die StadtStuttgart aber ging noch in besonderer Art voran, sie beriefneben einer bürgerlichen Frau auch eine Sozialdemokratin( Anna Blos ) in den Ortsschulrat, und zwar einstimmig.Nachdem in den vorhergehenden Jahrzehnten der Ortsschulratnur von der Geistlichkeit besetzt gewesen war, hatten sichdiese Körperschaften im Laufe der Zeit anders entwickelt.Neben dem Geistlichen war nun die Lehrerschaft, die Bürger-schaft, die Frauen und der Schularzt vertreten. Anna Blos sagt:
" Als man mich zur Wahl vorschlu, ging man von der Voraus-setzung aus, daß die Interessen der Volksschulkinder ambesten von einer Frau wahrgenommen würden, die politischund sozial der Arbeiterklasse nahesteht".
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Zeitschrift der Sozialdemokratischen Frauen Deutschlands ,redigiert von Clara Zetkin ,( Verlag J.H.W. Dietz, Stuttgart ).Die Angaben sind dem Buch" Die Frauenfrage im Lichte desSozialismus", Herausgeberin Anna Blos , Verlag Kaden& Co.,Dresden 1930, entnommen.
++" Kommunale Praxis", Nummer 15 vom 13. April 1912,12.Jahrgang, Verlag Vorwärts, Berlin .
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