4.
zur Sozialdemokratie kam. Diese Erfahrungen waren z.T.sehr böse, aber dochnicht in allen Fällen ganz negativ.Sie hatte, durch ihre Versammlungstätig-Lundkeit viele, sehr hässliche Verdächtigungen unausgesetzte Polizeischikane
zu ertragen. 1882 machte man ihr einen unangenehmen Prozess in Darmstadt .Sie wollte dort in einer Versammlung über die ihr am Herzen liegende Fragesprechen. Ihr Auftreten war- wie immer- mass- und taktvoll.So erzählte sie,innerhalb der ersten Viertelstunde, wie sie einem Polizeipräsidenten, imGespräch, die Frage vorgelegt habe, ob er- wenn ein Mädchen sich bei ihmmelde und ihm sage, dass sie zu einem sittlichen Lebenswandel zurückkehrenwolle, dieses Mädchen aus der Sittenkontrolle freigeben würde. Die Antwort:Ja, wenn das Mädchen mir, etwa durch einen Zetttel vom Arbeitgeber, beweisst,dass es sich durch Arbeit ernähren will, Guilleaume folgerte aus diese Ant-wort und aus ihrer Kenntnis der Praxis, dass es ganz in das Belieben derpolizeilichen Organe gestellt sei, einen" Beweis" als genügend oder auchnicht genügend anzusehen. Hier erfolgte die Auflösung der Versammlung, dereine Haussuchung bei der Xax Leiterin nach sozialistischen Schriften) aufdem Fusse folgte. Und dann kam ein Prozess, der schliesslich mit einem Frei-durch manche/spruch endete, der aber im Ganzen peinlich war, z.B.4 Zeugenaussagen
nun
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die
die Persönlichkeit der Referentin und ihr Wollen durchaus missverstandenhatten. Die der Angeklagten günstige, Aussagen wurden z.T.in ihr Gegenteilumgewertet. Das" Rotwerden" einer Zeugin bei der Vernehmung, trotz ihrer Aus-sage, dass der Inhalt des Vorgetragenen ihr durchaus nicht peinlich war,des Gegenteilsgalt dem Ankläger als Beweis, dass sie die Versammlung doch als peinlichempfunden habe. Der Antsanwalt sagte in seinem Plaidoyer:... man sahSitte , Anstand und öffentliche Moral mit Füssen getreten...."
Im März 1883 ging, als Frucht zweier Versammlungen, vom Deutschen Kultur-bund eine Petition an den Reichstag , Sie war eine sehr ausführliche Charak-terisierung der bestehenden strafgesetzlichen Bestimmungen und ihrer An-wendung. KAWA Auswüchse wurden mit Beispielen aus verschiedenenTeilen des Reiches belegt. Die Petition schloss mit der Bitte, die Ein-richtung der Reglementierung abzuschaffen. Sie widerstreite jedem göttlichen Gebot und menschlichem Gesetz. Es würden dadurch tausende von Frauen