5.
Der Reiz des Wertrags von Helene Grünberg liegt in seiner Unmittelbarkeit/zu den Fragen des Tages.-esmen
Hier konnte man sehem, wie Menschen zu geschlossenem Willen- ihre Lage zu ver-bessern, geführt worden waren.Hier hörten die Teilnehmer an der KonferenzFrauen-/dass man nicht nur wissen muss, wie die Lage der schicht, derman selber angehört, beschaffen ist, sondern dass es auch möglich ist einegrosse Anzahl dieser Frauen zum Bewusstsein ihres Menschentums und zum ge-wad,schlossenen Selbsthilfe zu führen. Es ist die praktische Arbeit und ihreErfolge, die die Zuhörerinnen so begeistert.
Bayern , Preussen, Braunschweig , Meklenburg XXX und die anderen: Jedes Landhatte seine Gesinde ordnung, wie seine Bestimmungen für Landarbeiter( innen). Esgab keine Versicherung auf gesetztlicher Grundlage, nicht für" Dienstboten"auch nicht für Wasch- und Putzfrauen. Bei Krankheit sind sie vollkommen
hatte
waren.
schutzlos. Der Dienstbote hat( laut gesetzlicher Bestimmung) im Hause des Dienst-wurdeherren, auch Kranke zu pflegen, auch ansteckende, aber wenn er selber krank wirdykanner entlassen werden. Und er wurde entlassen. Dafür konnten sich dieihnen/Dienstboten, wenn sie/ hübsch genug waren, auch oft der Gunst des Hausherren
auch
die alden
oder des Sohnes" erfreuen"( Hierüber sind heute noch Statistikensehr/
verschiede-
ner Art) aufschlussreicht. Nur eins hatte der Gesetzgeber vergessen, die Fest-setzung der Kündigungsfrist. In der Stadt konnten die Mädchen kursfristig kun-ein- bis fünfdigen, wenn es ihnen nicht gefiel.Auf dem Lande waren jährige Kontrakteüblich, beim" Kontrak bruch führte der Gendarm das Mädchen zurück, im Wieder-Züchtigungsetla abdholungsfall gab es Gefängnis, auch die Prugerstrafe war noch blich. DieAuch in der Stadt war es durchaus noch möglich, in kleineren Orten sogarnoch üblich," entlaufene Dienstboten" durch die Polizei zurück zu führen.Die Gesindeordnung bezog sich auf" Dinstboten vom 7.Lebensjahre" an.
Die Konferenz forderte da in einer Entschliessung die Abschaffung derGesinde ordnungen und Gesindedienstbücher, verlangte die Anwendung der Ge-( gesetzlichen, sozialpolitischen Schutzes/werbeordnung und die Ausdehnung des xxxxxgaze/ auf diese ka in Haushal-tungen arbeitenden Menschen, die Befreiung von der Pflicht, bei ansteckendenKrankheiten die Pflege zu übernehmen, eine gesetzlich geregelte Arbeits-
und Freizeit, Fortbildungsschulunterricht bis zum 18. Jahre und die Aufnahmeder Stellenvermittlung in die paritätischen Arbeitsnachweise.