Akte 
Manuskripte und Material zur Geschichte der Frauenbewegung
Entstehung
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eines Neuen, auch von dem Fraheren wissen.tung.sollter.Wir Frauen es wissen, dass-vor uns-mutige und woltschauendeFrauen, bewusst und freudig, mit vollem Einsatz ihrer Kräfte undohne Furcht um ihr Menschen-und Frauenrecht gestritten haben, und damitum das unsere, um das, was wir heute an Recht und Gleichbe-rechtigung besitzen.weibliche Persönlichkeiten Befreiung[Er diesem Buch stellen wir einige Frauen vor, die für die Emanzipationdes gesamten Frauengeschlechtes kämpften. Wenn wir uns dabei auf solchedemFrauen beschränken, die zugleich der Sozialismus dienenüicht hätten, so füllen wir damit eine vorhandene Lücke auf in der Li-ihnenteratur über Frauen aus, Von ist bisher nur wenig gesagtworden. Es ist auch nicht die Absicht der Heraus-geberin diese Frauen als Hebdinnen zu zeigen. Eswaren weibliche Menschen"wie Du und ich,"Kinder ihrer Zeit, und durch die wirdschaftliche undsichsociale Entwicklung wurden sie x, hver Entrechtung bewasstund in die Kämpfe ihrer Zeit hineingezogen.sie wachsen daran, wie die allenschen immersi o/wachsen können, wenn sie ernsthaft mit einerAufgabe stellen.WerdenmussAber das eins gesagt: Leicht hatten es dieIXFrauen des Jahrhunderts und zu Anfang desXX. Jahrhunderts nicht. Zum besseren Verständ-a enis sindas dieser früheren Zeit sei Folgendeerinnert:In Preussen , dem grössten Bundesstaat des Kaiserreichs, galt das Ver-einsgesetz von 1850. Der Paragraph 8 dieses Gesetzes lautete'Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungenzu erörtern, dürfen keine Frauenspersonen, Schüler oder Lehrlingeals Mitglieder aufnehmen.FeststellungIn Verbindung mit einer reichsgerichtlichen Vom 10. November 1878,die besagte, dass alle Angelegenheiten, die Verfassung, Gesetzgebung, Verwaltungauch in sozialpolitischer Beziehung und in wirtschaftlicherdes Staates.Richtung- politische Angelegenheiten seien, war es möglich, jede Vereinigungvon Frauen zu verbieten.wohlbesussen.* Arbeiter und arbeiterinnen das Koalitions-und-Nach dem ReichsrechtVerein wurde recht. Aber durch das oben zitierte.) Faragraph 8, und in der Koppelungmit dem angezogenen Reichsgerichtsurteil, war die Ausübung des Koalitionsrech-tes-für Frauen- nahezu unmöglich gemacht.