Akte 
Manuskripte und Material zur Geschichte der Frauenbewegung
Entstehung
Keine Angabe
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Die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen war- nach dem Gesetz- für Frauennicht verboten. Aber- die Auslegung des Paragrahen 8 durch die Polizeiorganemachte auch hier den weiblichen Besuch öffentlicher Veranstaltungen, zeit-weise und regional, unmöglich.

der/ geschlossener,Von 1902 an war in Preussen , daXXXX Besuch poli-tischer Veranstaltungen durch Frauen, dadurch geregelt, dass Frauen im" Segment"zugelassen wurden. Das heisst, sie mussten in einem sichtbar abgeteilten Raumsitzen( etwa durch ein Seil abgetrennt) durften sich nicht an den Diskussionenbeteiligen oder durch Beifallskundgebungen bemerkbar machen.

-

Diese

war nicht etwa der Allgemeinheit der Frauen zuliebeEinsicht heraus geschaffen worden. Die Frauen

wollten

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Locke vanlev un goder aus derdevet ostelbischen GutsbesitzerAgrar kundgebundgebungen des" Bundes des Landwirt loteilnehmen.Das wurde so oft and land als zweierter thecht ange prangert,

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Ban, Braunschweig MAX/ so reaktionär wie Preussen. In anderen Länder wie Bayern )urde das Versammlungswesen nach dem Ermessen der Behörden und Polizeior-gane geregelt, d.h. zum Teil nicht besser als in Preussen und Braunschweig.

einrücken.

Gotha

Im Königreich Sachsen, in den Herzogtümern Sachsen/ Anhalt , Sachsen / Koburg /)in Würtemburg , Baden , Hessen und in den Hansastädten gab es diese XXXXeinschränkenden Bestimmungen nicht mehr, die Frauen konnten sich politischen

Vereinen anschliessen.

Dass nach zweierlei Recht verfahren wurde, d. h,

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*" Der im März 1894

in Bildung begriffene" Bund Deutscher Frauenvereine " musste M, so hiessin seinem Aufgabengebiet auch solche Fragen aufnehmen, XXX' die nach dem der Polizeipraxis zugrunde liegenden Anschauungen politischesind. Ertast end Dontscher Fronteret war in Bezug auf seine Exi-stenz, auf die Duldung der Police / angewiesen, die entgegen dem Buchstabendes Gesetzes, von der Polizei den bürgerlichen Frauen gegenüber geübtwurde. Erter, Bund deutscher Frauenvereine ) würde diese Duldung riskierthaben, in dem Augenblick, da er die...... nicht formellnicht formell, XXXXXXXXso doch tatsächlich auf sozialistischer Grundlage beruhenden Arbeiterinnen-vereine aufgenommen hätte."

Mit der Zeit, das heisst, je mehr man sich dem Jahr 1908 näherte, wurdedie Praxis durch den ständigen Zustrom von Frauen in die Versammlungen et-was gelockert. Am 15.Mai 1908 trat das Reichsvereinsgesetz in Kraft. Mitihm entfielen die einengenden Bestimmungen für die Frauen. Es gab**** den Männern und den Frauen das gleiche Recht der TeilnahmeXXX* XX** X* XXX am Vereinsleben, das Wahlrecht erhielten sie mehr.als zehn Jahre spätes, durch die sozialdemokratischen Volks beauftragten

dev Revolution dem Vovember 1918.

( Helene Lange und/

XXX* X** X

Im Handbuch der Frauenbewegung( Gertrud Baumer ) 1901, Moeser Buchhandlung,Berlin, Band I, Seite 132/133.

wird klar ausgesprochen, dass das Preuss,Vereinsgesetz auf verschiedene Weise angewendet wird,