Akte 
Manuskripte und Material zur Geschichte der Frauenbewegung
Entstehung
Keine Angabe
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F

zustehenden Zahl männlicher--- auch einen weiblichen Delegierten zu ent-senden( wenn eine Frauenorganisation bestand)

Das Frauenreichskomitee, die Frauenreichskonferenz, und die weiblichenVertrauenspersonen wurden im Parteistatut verankert

Ein Regulativ für die Gründung freier, politischer Frauenorganisationenwurde beschlossen. Es wurde vom Frauenreichskomitee- in Verbindung mitPartei- und Gewerkschaftsleitung ausgearbeitet,

Anmerkung: Freie politische Frauenorganisation, eine, die nicht vereinsmässig( mit Statuten usw) aufgebaut, sondern deren gesetzlicheGrundlage der Paragrph 2 des Vereinsgesetzes war.( AberMitgliedsbeiträge.MJ)

Frühere Anmerkung: Aus der tschechischen Parteigeschichte sei berichtetdass die Partei um jene Zeit( 1903) die rührigen Frauenkomiteesin Prag und Pilsen kurzerhand auflöste und der Arbeiterinnenbe-wegung schweren Schaden zufügte. Man sieht, die Arbeiterbewegungaller Zungen stand damals im Verständnis dafür, was die Politi-sierung der Frauen bedeutete, und wie sie praktisch in die Wegegeleitet werden konnte, hinter den Klerikalen und den Chauvinisterbeträchtlich zurück.---- Aber 1908 haben sie dann Karoline Machin den böhmischen Landtag kandidiert.

in einem Reso-Die wichtigsten Sätze des Regulativs wurdenlutionsentwurf der dritten Frauenkonferenz zugeleitet Text:!

Frauen/

" Die Konferenz macht es den Genossen zur Pflicht, dahin zuwirken, dass gemäss dem Beschluss des Reichsparteitages von X1907 überall weibliche Vertrauenspersonen gewählt werden.Die weibl. Vertrauenspersonen haben die Verpflichtung, überallfür politische Organisierung der Frauen zu XXX wirken undüberall dort, wo noch keine andere sozialdemokratische Frauen-organisation besteht, eine" freie Organisation" zu schaffen.Die Mitglieder der politisch- freien Frauenorganisation haheneinen Monatsbeitrag von dreissig Hellern zu entrichten.( Erwurde später bis 40 Heller erhöht) wobei zwei Heller pro Mit-glied und Monat dem Reichskomitee abzuführen sind. Die derfreien Organisation angehörenden Genossinnen erhalten die" Arbeiterinnenzeitung" obligatorisch.Gewerkschaftlich organi-sierte Arbeiterinnen zahlen einen Monatsbeitrag vo 10 Hellernohne Bezug der" Arbeiterinnenzeitung". Mit besonderem Nach-druck heben wir hervor, dass die freie politische Frauenorga-nisation kein Ersatz für die gewerkschaftliche Organisationder Arbeiterinnen sein kann. Die Leitung der freien politi-schen/ Organisation hat gleichzeitig als Agitationskommissionzu fungieren, und es sollen Genossinnen von am Ort befindlichenGewerkschaften dem Komitee angehören.

Das war die Geburtsurkunde der Frauenbewegung in Oesterreich .Wobei zu sagen ist, dass es in Wien schon früher besser war, hier wirdvornehmlich vom Sudetenland berichtet.( aber Reichsparteitag) 1907)In Wien hatte der Verein sozialdemokratischer Mädchen und Frauen dasEis bereits gebrochen.

Dritte Frauenreichskonferenz am 19. und 20.April( Ostern 1908 in Wien Was folgte, war die beste Antwort auf die jahrelang vorgebrachten Be-denken über Mangel an geeigneten Kräften. Ueber die zu vielfältigeBindung der Frauen an Beruf, Haushalt und Kinder. über weibliche Eigen-brötei, Gefährdung des schon bestehenden usw. Die Frauenbewegungerhielt den sicheren Bestand, um den sie unter Entmutigungen 1 1/2Jahrzehnt gerungen hatte.---- Das Neue, ging von dieser Frauenreichs-konferenz aus: ein wohlaufgebauter, sich immer neue Afgabenkreise ein-gliedernder Organisationsapparat. Man hatte mit vorbildlicher Selbst-losigkeit geholfen, den Männern das Wahlrecht zu erkämpfen. Nun konnte