Akte 
Manuskript "Marie Juchacz und die Arbeiterwohlfahrt"
Entstehung
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schaften ankämpften. Also beschäftigte sich auch Marie in ihremVerein mit diesem Problem. 1906 hatte die Nürnberger Arbeiter-sekretärin Helene Grünberg Material über die Lage der Dienstbotenin Nürnberg gesammelt, es auf dem Mannheimer Parteitag vorgetragenund zu einer Dienstbotenorganisation aufgerufen. 1908 schloß sichder Hamburger Gewerkschaftskongreß dem Aufruf an. Auch diese Fragewurde zum Gegenstand einer Aussprache in Maries Verein.

1908 wurde endlich der Zehnstundentag für Frauen eingeführt,für den die sozialdemokratische Partei seit dem CrimmitschauerStreik fünf Jahre lang hart gekämpft hatte. Ebenso wurden dieBestimmungen über, die Frauennachtarbeit verbessert. Der Gesetzent-wurf, den die Regierung eingebracht hatte, wurde im Frauen- undMädchenverein Schöneberg diskutiert. Während der Reichstagsver-handlungen über den Gesetzentwurf setzte Marie ihn wieder als Themaauf die Tagesordnung, um die Haltung der verschiedenen Parteien imReichstag zu beleuchten. Nach Annahme des Gesetzes im Reichstagbesprach man, daß die Nicht beachtung der gesetzlichen Bestimmungender Öffentlichkeit bekannt gegeben werden müßten, um so auf diebetreffenden tabriken einen Druck auszuüben. Die Frauen sahen ein,daß genaue Kenntnis des Gesetzes, ihre eigene Initiative und Mit-wirkung bei der Überwachung seiner Durchführung notwendig waren.Sie wurden zum Lernen und zur Betätigung ihrer Kräfte angestachelt.

Betrieben

Marie mußte, um jeweils die Redner des Abends einzuführen unddie Diskussion zu leiten, sich auf die Versammlungen vorbereitenund sich mit den Themen vertraut machen. So erweiterte sie ihrenGesichtskreis. In der Arbeit für die Organisation, die sie leitete,wuchsen ihre Kräfte und formte sich ihre Entwicklung.

Einmal wurde der Leitung des Frauen- und Mädchenvereins von derSchöneberger Parteileitung nahegelegt, die Mitglieder des Vereinsaufzufordern, sich an einer Straßendemonstration gegen das preu-Bische Dreiklassenwahlrecht zu beteiligen. Das preussische Wahl-recht ordnete die Wähler mit geringem Einkommen in die dritte Klasseein und gab ihnen, obwohl ihre Zahl überwog, nur ebensoviel Wahl-männer wie der zweiten Klasse, in der die viel geringere Gruppeder Wohlhabenden, und wie der ersten Klasse, in der die ganz kleineZahl der Reichen, wählten. Die Wahlmänner aller drei Klassen wähl-ten dann den Abgeordneten des Wahlbezirks, so daß die Arbeiter,

Kleinere