Akte 
Manuskript "Marie Juchacz und die Arbeiterwohlfahrt"
Entstehung
Keine Angabe
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wohlfahrtspflegerische Arbeit Erziehung zu staatsbürgerlichen Aufgabensei. Diese Arbeit gäbe einen Begriff von den Formen und dem Funktionie-ren der Demokratie. Lehre man Wohlfahrtspflege, so müsse man auch überso grundlegende politische Fragen wie die Ursachen der Massennot alsGrundlage der Einzelnot und die wirtschaftlichen Massnahmen zu ihrerÜberwindung sprechen. Die Grenzen und die Aufgaben der Fürsorge seiensonst nicht verständlich zu machen.

Marie Juchacz fasste das Ergebnis der Tagung zusammen:

" Die Organisation ist nicht fertig, das kann sie nach fünf Jahrennicht sein, aber sie steht auf fester Grundlage. Es sind in ihrso lebendige Kräfte tätig, dass ihr Bestand gesichert ist.Zum Schluss betonte sie noch einmal:" Die Arbeiterwohlfahrt re-krutiert sich aus der Partei, das bleibt der Grundsatz, ihre Hilfeaber erstreckt sich auf alle Volksgenossen."

Die öffentliche Veranstaltung anlässlich der zweiten Reichskon-ferenz galt nicht wie 1921 in Görlitz der Theorie, sondern der Praxis.Sie beschäftigte sich mit den inzwischen erlassenen sozialen Gesetzen.Der Regierung waren für die Währungsfeform gewisse gesetzgeberischeVollmachten erteilt worden. Sie benutzte sie, wie das Regierungen, diemit solchen Vollmachten ausgestattet sind, zu tunpflegen, um die in ihreSchubladen ruhenden Gesetzentwürfe ohne parlamentarische Mitwirkung inForm von Verordnungen zu erlassen. Zu diesen Verordnungen gehörte auchdie über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924. Sie war ein Beamten-gesetz ohne revolutionären Schwung, brachte aber doch grosse Fortschrit-te gegenüber dem bisherigen Armenrecht.

Einen Tag nach der Verkündung der Fürsorgepflicht- VerordnungReichswurde das Jugendwohlfahrtsgesetz, dessen Durchführung 1922 ausgesetztworden war, auch durch Verordnung gültig. Es war eine Sparverordnung.Sie nahm den Jugendämtern die Unterstützung hilfsbedürftiger Jugend-licher, die nun von den Bezirksfürsorgeverbänden übernommen wurde. DieStellung der Jugendämter wurde dadurch beeinträchtigt. Die Verordnungerfüllte nicht die Forderungen der Arbeiterwohlfahrt, die sie in ihrenLeitsätzen erhoben hatte. Der Kampf der Arbeiterwohlfahrt um die Ju-gendämter als Mittelpunkt der Jugendwohlfahrtspflege musste also erneutgeführt werden.

Auf der öffentlichen Kundgebung anlässlich der Reichskonferenz inHannover standen die Fürsorgepflichtverordnung und das Reichsjugend-wohlfahrtsgesetz im Mittelpunkt der Tagung. Referenten waren u.a.Dorothea Hirschfeld , Hans Caspary, der badische Arbeitsminister Englenund Stadtrat Gottlob Binder, Stadtrat Dr. Heimerich sprach über dieZusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege und