Entwurf
ca1948
1. Die AW- USA ist ein auxiliary Committee der Labor League for Human Right( AfofL) und eine Koerperschaft, die sich aus Delegierten verschiedener Vereine zusam-
mensetzt.
2. Die AW- USA besteht aus Bezirks- resp. Ortsgruppen, die in ihrem Bereichautonom arbeiten, jedoch mit der Zentrale in New York ( Board genannt!) in stetem Arbeits-konnex stehen, gemeinsame Abrechnungen zentral vornehmen und ihre Arbeit koordinieren.3. Die AW- USA verwendet alle Gelder und Waren, die sie aufbringt, fuer Ver-teilung von Sachspenden durch die AW- Deutschland. Sonderbeitraege, die sich aus be-sonderen Spenden oder Umstaenden ergeben, sind AUSnahmefaelle, die das Prinzip derkollektiven Sammlung und der/
Bollektiven Zustellung an die gewaehlten Instanzen der AW in Deutschland nicht beein-traechtigen duerfen.
4. Der Board der AW- USA ist der Treuhaender der gesamten AW- USA . Seine Zu-sammensetzung aus Wahl und Kooptierung- entstand, ebenso wie die einzelnen Bezirks-resp.Ortsgruppen, aus der geschichtlichen Entwicklung der Al- USA, der( teilweisen) ge-waehlten Zustimmung von Delegiertenversammlungen der AW( z.B/ New York ) und andererseitsfreiwillige Akzeptierung anderer Ortsgruppen.
De der Board seinen Sitz in New York hat; viele Ortsgruppen darum nicht invollem Masse aktiv an den Entscheidungen des Boards teilnehmen koennen; faire und sinn-volle Neuwahlen des Boards aber nur in Gemeinschaft mit allen Bezirks- resp.Ortsgruppenvorgenommen werden koennen; die AW- USA aber aus materiellen Gruenden vorerst keineDelegierten Jahresversammlungen fuer ganz USA vornehmen kann, ist der Board nicht nur diePolitik machende Koerperschaft, sondern weit mehr und vor allem der treuhaenderischenVerwalter einer Politik, die stillschweigend oder aktiv von allen bestehenden Bezirks-resp. Ortsgruppen der AW- USA bis dato gebilligt wurde, weil diese traditionell entstandund dem Geist und Gefuehl aller an der Sozialarbeit der AW Interessierten entspricht.Fuer die einzelnen Gruppen wie dem Board der AW- USA gelten aus all jenen Gruenden darumfolgende Richtlinien: